Nach Abschnitt E der Arbeitskampfrichtlinien der TdL ist eine Dokumentation über den Ablauf der Arbeitskampfmaßnahmen zu erstellen. Arbeitskampfmaßnahmen sind kollektive Maßnahmen zur Erreichung eines bestimmten Zieles, die zur Störung der Arbeitsbeziehungen führen. Eine Dokumentation ist jedoch nur für Aktionen und Maßnahmen erforderlich, die für die sich beteiligenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Ausfall von Arbeitszeit zur Folge hatten. In der Dokumentation sind der Gesamtablauf der Arbeitskampfmaßnahmen sowie die damit in Zusammenhang stehenden Ereignisse darzustellen. Dies gilt insbesondere für etwaige Streikausschreitungen, Sachbeschädigungen und die Benutzung von Gegenständen des Arbeitgebers. Über die Auswirkungen der Arbeitskampfmaßnahmen ist umfassend zu berichten.

1.

Maßnahmen vor Beginn des Arbeitskampfes

  • Beauftragung der für die Erstellung der Dokumentation verantwortlichen Personen.
  • Bereitstellung von zweckgerechten Hilfsmitteln (z. B. geeigneten Räumlichkeiten, Büromaterialien, Telefoneinrichtungen).
  • Darstellung der Vorgeschichte der Arbeitskampfmaßnahmen und Sammlung von Unterlagen (Zeitungsausschnitte, Flugblätter, Protokolle oder Vermerke über mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, dem Personal-/Betriebsrat geführte Verhandlungen, Hinweise des Arbeitgebers an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu den bevorstehenden Arbeitskampfmaßnahmen, Unterlagen über zum Notdienst bestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer).
2.

Maßnahmen bei Eintritt der Arbeitskampfmaßnahmen

  • Aufzeichnung aller Einzelheiten der Arbeitskampfmaßnahmen einschließlich Feststellung der Mitglieder der Streikleitung sowie der besonderen Vorfälle (z. B. Streikausschreitungen, Sachbeschädigungen, Belästigungen von Besuchern der Verwaltung/des Betriebes) in der Reihenfolge ihres zeitlichen Ablaufs. Dabei sind die erforderlichen Beweismittel zu sichern (bildlich festhalten, Zeugenaussagen schriftlich erstellen, Flugblätter und Zeitungsberichte sammeln).
  • Erfassung der Ausfallzeiten (auch bei Gleitzeit) der streikenden Beschäftigten und der Beschäftigten, die wegen des Streiks nicht beschäftigt werden konnten, sowie der Arbeitszeiten des Notdienstes.
3.

Maßnahmen nach dem Ende der Arbeitskampfmaßnahmen

  • Vervollständigung der Dokumentation.
  • Gegebenenfalls Überprüfung der Streikvorfälle im Hinblick auf Verletzung arbeitsrechtlicher Pflichten und strafbarer Handlungen.
  • Übersendung der Dokumentation an den vorgesetzte Behörde.

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