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Nach Abschnitt E der Arbeitskampfrichtlinien der TdL ist eine Dokumentation über den Ablauf der Arbeitskampfmaßnahmen zu erstellen. Arbeitskampfmaßnahmen sind kollektive Maßnahmen zur Erreichung eines bestimmten Zieles, die zur Störung der Arbeitsbeziehungen führen. Eine Dokumentation ist jedoch nur für Aktionen und Maßnahmen erforderlich, die für die sich beteiligenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Ausfall von Arbeitszeit zur Folge hatten. In der Dokumentation sind der Gesamtablauf der Arbeitskampfmaßnahmen sowie die damit in Zusammenhang stehenden Ereignisse darzustellen. Dies gilt insbesondere für etwaige Streikausschreitungen, Sachbeschädigungen und die Benutzung von Gegenständen des Arbeitgebers. Über die Auswirkungen der Arbeitskampfmaßnahmen ist umfassend zu berichten.
1. | Maßnahmen vor Beginn des Arbeitskampfes
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2. | Maßnahmen bei Eintritt der Arbeitskampfmaßnahmen
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3. | Maßnahmen nach dem Ende der Arbeitskampfmaßnahmen
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