Leitsatz (redaktionell)
Bei der 5-Tage-Woche hat der erkrankte Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung für 5 Tage in der Woche.
Normenkette
LFZG § 1
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 443825 |
ARST 1971, 118 (LT1) |
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