Leitsatz (redaktionell)
Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung für mehr als 6 Wochen, wenn er innerhalb 12 Monaten an derselben Krankheit erkrankt und zwischen einem ersten und einem zweiten Arbeitsvertrag mehr als 5 Wochen liegen.
Normenkette
LFZG § 1 Abs. 1
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 443137 |
ARST 1980, 106-107 (LT1) |
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