Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern:

 

1.

Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,

 

2.

Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,

 

3.

Ausbildung durchführen und

 

4.

Ausbildung abschließen.

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