Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz

Der Bundesrat hat dem Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) am 5. Juli 2024 zugestimmt. Künftig sollen Menschen ohne formalen Berufsabschluss die Gleichwertigkeit ihrer beruflichen Kompetenzen feststellen lassen können. Die duale Berufsausbildung wird zudem digitaler.

Das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz ist Teil der Exzellenzinitiative Berufliche Bildung. Der Bundestag hat es am 24. Juni 2024 beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 5. Juli 2024 zugestimmt, jedoch in einer begleitenden Entschließung auf Probleme hingewiesen.

Vorgesehen sind Maßnahmen, die dem Fachkräftemangel entgegenwirken – künftig soll es einen Anspruch von Menschen ohne formalen Abschluss auf Feststellung und Bescheinigung ihrer beruflichen Fertigkeiten geben. Weitere Maßnahmen sollen für mehr Digitalisierung und weniger Bürokratie in der beruflichen Bildung sorgen.

Chance für Menschen ohne formalen Berufsabschluss

Mit dem Gesetz wird ein neues Validierungsverfahren zur Anerkennung von Berufserfahrung eingeführt. Es richtet sich an Personen, die über keinen entsprechenden formalen Berufsabschluss verfügen und dennoch mindestens das Eineinhalbfache der für einen Beruf vorgeschriebenen Ausbildungszeit in diesem Beruf gearbeitet haben. Wenn festgestellt werden kann, dass die persönlichen Kompetenzen, Fähigkeiten und Erfahrungen vollständig vergleichbar mit dem Referenzberuf sind, soll der direkte Zugang zum Fortbildungsbereich wie etwa dem Bachelor Professional eröffnet und die fachliche Eignung zum Ausbilder ermittelt werden.

Das Ziel ist, Menschen, die keinen formalen Abschluss, dafür aber Berufserfahrung haben und praktische Kompetenz besitzen, zu ermöglichen diese formal feststellen und bescheinigen zu lassen, so dass sie damit wieder Anschluss an das Bildungssystem bekommen. Durch das BVaDiG soll zudem die berufliche Bildung inklusiver werden, da mit diesem Verfahren auch berufliche Kompetenzen, die Menschen mit Behinderungen beispielsweise in Werkstätten erworben haben, öffentlich-rechtlich zertifiziert werden können.

Mindestalter 25 Jahre

Auf Anregung des Bundesrates wurde eine Altersgrenze festgelegt. Es bestand die Befürchtung, eine Berufsvalidierung ohne Altersgrenze könnte junge Menschen animieren, statt einer dualen Ausbildung den Weg einer Berufsvalidierung zu wählen, was zu Lasten der betrieblichen Ausbildung ginge. Die Teilnehmer am Validierungsverfahren müssen somit mindestens 25 Jahre alt sein.

Bundesrat hält Zeitplan für übereilt

In einer begleitenden Entschließung begrüßte der Bundesrat, dass der Bundestag seiner Anregung zur unteren Altersgrenze von 25 Jahren gefolgt ist. Er kritisierte jedoch, dass sein Vorschlag, eine Berufserfahrung in Höhe des Zweieinhalbfachen der Ausbildungszeit zu verlangen, nicht übernommen wurde. Zudem bekräftigte der Bundesrat seine Forderung, einen solchen Anspruch auf ein Feststellungsverfahren erst ab dem 1. Januar 2026 zu schaffen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine zeitliche Verschiebung nötig ist, um sicherzustellen, dass die Validierungsverfahren rechtssicher durchgeführt werden. Die zuständigen Stellen hätten bisher keine Erfahrung mit solchen Validierungen und bräuchten eine ausreichende Vorbereitungszeit.

Duale Berufsausbildung wird digitaler

Auch in der Berufsausbildung soll es künftig digitaler werden. Betrieben und Kammern soll vor allem durch den Abbau von Schriftformerfordernissen ein durchgängig digitaler Ablauf ermöglicht werden. Dazu ist der digitale Ausbildungsvertrag, die digitale mobile Ausbildung und eine verstärkte digitale Kommunikation vorgesehen.

Wie geht es weiter?

Nach Ausfertigung und Verkündung kann das Gesetz zum überwiegenden Teil am 1. August 2024 in Kraft treten.


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