Zusätzlich zu den o.a. Regelungen gilt für Beschäftigte im Landesbetrieb HessenForst:

  • Das Land Hessen hat mit der IG BAU ein Pilotprojekt für die Gestellung der Motorsägen und Betriebsstoffe durch das Land vereinbart. Im Jahr 2020 werden die Motorsägen und Betriebsstoffe in drei Forstbezirken gestellt. Nach einer zweijährigen Erprobungsphase wird das Land Hessen eine Umfrage unter den betroffenen Forstbeschäftigten durchführen und entscheiden, ob die Motorsägen und Betriebsstoffe flächendeckend gestellt werden sollen.
  • Die hessenspezifische ausgestaltete Wegstreckenentschädigung (§ 23 Abs. 7 TV-Forst Hessen) wird von derzeit 28 Euro je Monat in drei Schritten auf 36 Euro je Monat (ab 1. Januar 2021) erhöht. Den Forstbeschäftigten wird ab dem 1. Januar 2020 monatlich ein Tankstellengutschein über den jeweiligen Betrag ausgehändigt.

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