Leitsatz (redaktionell)
(Zeugnisanspruch gemäß § 630 BGB)
1. Für die Entstehung des Anspruchs auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses ist entscheidend auf den Zeitpunkt der tatsächlichen, nicht der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzustellen.
2. Der Anspruch auf Ausstellung eines endgültigen Zeugnisses besteht daher auch dann, wenn wegen eines schwebenden Kündigungsrechtsstreits der Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch offen ist.
Orientierungssatz
Revision eingelegt (5 AZR 710/85).
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 445608 |
AMBl BY BY 1986, C26-C27 (LT1-2) |
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