Es wird eine sechste Erfahrungsstufe für die oberen Entgeltgruppen eingeführt. Die Stufe 6 für die Entgeltgruppen 9 bis 15 wird 3 % über den Entgeltwerten der bisherigen Stufe 5 des Tarifvertrages der Länder (TV-L) liegen. Sie wird in zwei Schritten kommen: 1,5 % zum 1. Januar 2018 und 1,5 % zum 1.10.2018. Dies führt zu einer Gehaltssteigerung zwischen ca. 115 Euro in der Entgeltgruppe 9 und ca. 185 Euro in der Entgeltgruppe 15.
Die Stufe 6 wird - wie auch in den Entgeltgruppen 1 bis 8 - nach 5 Jahren in Stufe 5 erreicht.
Die zum 31.12.2017 in Stufe 5 oder in der individuellen Endstufe (Stufe 5+) verbrachte Zeit wird berücksichtigt.
Die Entgeltgruppe 15Ü erhält weiterhin keine Stufe 6.
Bei Erreichen der Stufe 6 wird entsprechend § 12 Abs. 5 Satz 1 TVÜ-Länder der Unterschiedsbetrag auf einen etwaigen Strukturausgleich angerechnet.
Besondere Bedeutung hat die Einführung der neuen Stufe 6 bei der Vergütung der Lehrer, insbesondere bei den Lehrkräften, die bereits tariflich die Endstufe ihrer Entgeltgruppe erreicht haben. Dies fällt vor allem in den östlichen Bundesländern ins Gewicht, die viele ältere Lehrer in der Endstufe beschäftigen.
Eine bedeutsame Neuregelung wurde bei der "kleinen EG 9" vereinbart.
Die "kleine" Entgeltgruppe 9 im TV-L ergibt sich aus der Überleitung von sehr verschiedenen Vergütungsgruppen des BAT und Lohngruppen des MTArb in den TV-L im Jahr 2006. Die Ausdifferenzierung der unterschiedlichen Wertebenen erfolgte innerhalb der Entgeltgruppe 9 in den Stufen. Einige wurden in die reguläre Entgeltgruppe 9 mit damals 5 Erfahrungsstufen und regulären Stufenlaufzeiten übergeleitet, andere in die Entgeltgruppe 9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten (Stufe 2 fünf Jahre, Stufe 3 neun Jahre) und ohne die Möglichkeit in Stufe 5 aufzusteigen. Für diese Variante der Entgeltgruppe 9 hat sich mit den Jahren umgangssprachlich die Bezeichnung "kleine EG 9" verbreitet. Mit der Tarifrunde TV-L 2017 wird nun für diese "kleine EG 9" eine Zulage auf die Stufe 4 eingeführt, die nach 5 Jahren in Stufe 4 erreicht wird. Das entspricht vom Wesen her einer gesonderten Entgeltstufe 5. Wie bei der neuen Stufe 6 erfolgt die Einführung der Zulage in zwei Schritten:
- ab 1.1.2018 in Höhe von 53,41 Euro
- ab 1.10.2018 Erhöhung um weitere 53,40 Euro.
Die bis zum 31. Dezember 2017 in Stufe 4 oder der individuellen Endstufe (Stufe 4+) verbrachte Zeit wird berücksichtigt.
Bei Erhalt der Zulage wird entsprechend § 12 Abs. 5 Satz 1 TVÜ-Länder der Unterschiedsbetrag auf einen etwaigen Strukturausgleich angerechnet. Es steht zu erwarten, dass in den nächsten Jahren die Entgeltgruppe 9 - wie bereits im TVöD geschehen - aufgeteilt wird, wohl wie im Bund in eine EG 9a und eine EG 9b.