Auf Beschäftigte, die vor dem 1. August 1948 geboren sind, und für die infolge der Reduzierung der Bezüge gem. § 4 Anwendungs-TV Land Berlin eine Verminderung der Betriebsrente aus der VBL-Pflichtversicherung eingetreten ist, findet die Vereinbarung zur Umsetzung des § 9 Anwendungs-TV Land Berlin vom 15. Juli 2004 weiterhin Anwendung.

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