Informationen über diesen Tarifvertrag
TV-L - Änderungstarifvertrag Nr 5 v. 23.8.2012
Datum: 23. August 2012
Bemerkung
Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
TV-L - Änderungstarifvertrag Nr. 5 v. 23.8.2012
Zwischen dem
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,
vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,
einerseits
und
andererseits
(Gewerkschaft)
wird Folgendes vereinbart:
§ 1 Änderung des TV-L
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 12. Oktober 2006, zuletzt geändert durch den Änderungstarifvertrag Nr. 4 vom 2. Januar 2012, wird wie folgt geändert:
Anlage A wird wie folgt geändert:
- Teil II Abschnitt 11 wird wie in der diesem Tarifvertrag beigefügten Anlage gefasst.
Teil III wird wie folgt geändert:
In Abschnitt 3 Unterabschnitt 4 wird die Entgeltgruppe 4 wie folgt geändert:
aa) |
Der einzigen Fallgruppe wird die Ordnungszahl "1." vorangestellt. |
bb) |
Es wird folgende Fallgruppe 2 angefügt:
"2. |
Landwirtschaftliche Beschäftigte, die motorgetriebene Gartenbau- und Landmaschinen (mit Ausnahme von einfachen Maschinen) führen und warten sowie kleinere Reparaturen selbständig ausführen." |
|
In Abschnitt 3 Unterabschnitt 11 wird in Entgeltgruppe 4 folgende Fallgruppe 2 angefügt:
"2. |
Rebarbeiter, die motorgetriebene Landmaschinen (mit Ausnahme von einfachen Maschinen) führen und warten sowie kleinere Reparaturen selbständig ausführen." |
§ 2 Inkrafttreten
Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2012 in Kraft.
Anlage zum Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum TV-L
11. Beschäftigte in der Informationstechnik
Vorspann
Allgemeine Vorbemerkungen
- Informationstechnik (IT) stellt die Summe der technischen und organisatorischen Mittel (Hardware, Software, Dienste) zur Unterstützung von Verwaltungsprozessen sowie der verschiedenen informations- und datenverarbeitenden Prozesse (der Beschaffung, Verarbeitung, Speicherung, Übertragung und Bereitstellung von Informationen) dar. Dienste sind Anwendungsmöglichkeiten in Netzen, z. B. Internet, E-Mail, Webservices.
- Unter diesen Abschnitt fallen Beschäftigte als Leiter von IT-Gruppen, in der IT-Organisation, in der Programmierung, in der IT-Systemtechnik und in der Datenerfassung ohne Rücksicht auf ihre organisatorische Eingliederung.
- Ist für eine Tätigkeit in der Informationstechnik eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung (Protokollerklärung Nr. 1 zu Teil I) erforderlich, gelten abweichend von Nr. 1 Absatz 2 Satz 2 der Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 13 bis 15 des Teils I.
11.1 Beschäftigte als Leiter von IT-Gruppen
Vorbemerkungen
IT-Gruppen haben die folgenden Aufgaben:
- Entwicklung neuer IT-Verfahren oder wesentliche Änderung bzw. Ergänzung bestehender IT-Verfahren einschließlich jeweils der Einführung,
- Übernahme von IT-Verfahren einschließlich Einführung oder
- Pflege eingeführter IT-Verfahren.
Sie befassen sich
- nur mit IT-Organisation oder nur mit Programmierung oder
- mit IT-Organisation und Programmierung.
Leiter von IT-Gruppen haben neben den allgemeinen Führungsaufgaben – insbesondere Personaleinsatz, Überwachung der Arbeit, Anordnungen in Sonderfällen – und der Aufsicht z. B. folgende besondere Aufgaben:
In der IT-Organisation:
aa) |
Entgegennahme und Besprechung von Aufträgen der Fachbereiche bzw. der Anwender, |
bb) |
Entwicklung einer Gesamtvorstellung zur Erledigung eines Auftrags, |
cc) |
Formulierung von Arbeitsaufträgen und Verteilung an die Beschäftigten in der IT-Organisation, Koordinierung der Arbeiten einschließlich Terminüberwachung, |
dd) |
Anleitung und Beratung der Beschäftigten in der IT-Organisation, |
ee) |
Zusammenstellen, Prüfen und Beurteilen der Ergebnisse, |
ff) |
Besprechung der erarbeiteten Verfahrensvorschläge mit der Programmierung und ggf. mit der IT-Systemtechnik, |
gg) |
Auswahl geeigneter IT-Verfahren für eine Übernahme, |
hh) |
Prüfung der organisatorischen Voraussetzungen für die Übernahme und Einführung von IT-Verfahren, |
ii) |
Prüfung der Dokumentation – einschließlich der Anwender- bzw. Benutzerhandbücher –, insbesondere der Systemarchitektur und der Programmiervorgaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit, |
jj) |
Überwachung der Einführung entwickelter oder übernommener IT-Verfahren einschließlich der Funktionstests. |
In der Programmierung:
aa) |
Entgegennahme und Besprechung von Programmieraufträgen, |
bb) |
Prüfung der organisatorischen Vorgaben aus programmiertechnischer Sicht, ggf. Ergänzung und Änderung der Vorgaben im Einvernehmen mit der IT-Organisation, |
cc) |
Entwurf einer Konzeption für jedes Programm einschließlich Festlegung der Programmbausteine, |
dd) |
Verteilung der Arbeitsaufträge an die Beschäftigten in der Programmierung und Koordinierung der Programmierarbeiten innerhalb der IT-Gruppe einschließlich Terminüberwachung, |
ee) |
Anleitung und Beratung der Beschäftigten in der Programmierung, |
ff) |
Prüfung der Programmdokumentation und der Dokumentation für das Rechenzentrum auf Vollständigkeit und Richtigkeit. |
Leiter von IT-Gruppen im Sinne dieses Unterabschnitts sind nur Beschäftigte, die auch in der IT-Organisation und/oder in der Programmierung tätig sind, z. B. mit folgenden Aufgaben:
- Zusammenstellen von Arbeitsergebnissen von Beschäftigten in der IT-Organisation,
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen (z. B. betriebswirtschaftliche Inv...