Die folgenden Arbeitszeitmodelle können sowohl als Vollzeit- wie auch als Teilzeitarbeitsverhältnisse vereinbart werden.
Man kann unterscheiden zwischen Gleitzeit, Schichtarbeit und Schichtdienst, Blockarbeitszeit, starrer Arbeitszeit, flexibler Arbeitszeit, sonstigen Modellen und Mischformen.
9.2.1 Gleitzeit
Das am häufigsten verwendete Instrument der Arbeitszeitflexibilisierung ist die gleitende Arbeitszeit:
Während der Kernarbeitszeit ist der Mitarbeiter zur Anwesenheit verpflichtet, in den Gleitzeiträumen vor und nach der Kernarbeitszeit entscheidet der Mitarbeiter allein nach seinem Interesse über die weitere Anwesenheit.
Die Gleitzeit dient primär den Interessen der Mitarbeiter. Benötigt der Arbeitgeber wegen einer Steigerung des Arbeitsanfalls die Mitarbeiter in den Gleitzeiträumen, so muss er zuschlagspflichtige Überstunden anordnen. Eine effektive Aufgabenerledigung fördert dieses Arbeitszeitmodell nur bei mündigen, kooperativen Mitarbeitern.
Durch Festlegung von Mindestbesetzungen – sog. Funktionszeiten – in den verschiedenen Arbeitsbereichen kann der Arbeitgeber sicherstellen, dass zumindest eine Ansprechbarkeit für den Patienten/Kunden, andere Mitarbeiter etc. gegeben ist.
9.2.2 Schichtarbeit, Schichtdienst
Fällt die Arbeit über eine längere Zeitspanne als 7,7 Stunden täglich an, so wird regelmäßig Schichtarbeit, bei Arbeitsleistung rund um die Uhr Wechselschichtarbeit angeordnet.
Der Mitarbeiter wechselt im Normalfall wöchentlich zwischen Früh-, Spät-, Nacht- und Freischicht.
Schichtdienst muss in Betrieben/Einrichtungen eingesetzt werden, die nach ihrer Aufgabenstellung dem Patienten/Kunden rund um die Uhr zur Verfügung stehen müssen, z. B. im Krankenhaus. Wegen der erheblichen gesundheitlichen Belastung der Mitarbeiter sollte die Schichtarbeit nur dort eingesetzt werden, wo sie unerlässlich ist.
9.2.3 Blockarbeitszeit, starre Arbeitszeit
Obwohl gut geeignet zur Flexibilisierung, ist die Vereinbarung von festen Blockarbeitszeiten mit Vollzeitkräften wenig verbreitet. Treten regelmäßig saisonale Schwankungen im Arbeitsanfall auf, so können diese in erheblichem Umfang von in Blockarbeitszeit arbeitenden Vollzeitkräften abgedeckt werden.
Die Vollzeitkraft kann in bestimmten Monaten fünf, u. U. auch sechs Tage in der Woche für täglich 10 Stunden herangezogen werden, soweit in den anderen Monaten ein entsprechender Ausgleich erfolgt.
In der Regel wird Blockarbeitszeit jedoch mit Teilzeitkräften vereinbart.
Die Blockbildung ist möglich stunden-, tage-, wochen- oder monatsweise. So kann die Arbeit geleistet werden
- an bestimmten Stunden des Tages, z. B. zwei Stunden morgens von 9 bis 11 Uhr und zwei Stunden nachmittags von 16 bis 18 Uhr,
- an bestimmten Tagen der Woche, z. B. montags, mittwochs, freitags,
- in bestimmten Wochen im Monat, z. B. jeweils die erste und letzte Woche eines Monats,
- an bestimmten Monaten im Jahr, z. B. Januar bis März und Juni bis August.
Die Blockarbeitszeit eignet sich, um vorhersehbar wiederkehrende Arbeitsschwankungen oder Arbeitsspitzen abzudecken.
Wo Arbeiten starken saisonalen Schwankungen unterliegen, z. B. hervorgerufen durch Belegungsrückgänge während des Sommers im Rehabereich oder durch jahreszeitlich bedingt anfallende Arbeiten, empfiehlt sich eine entsprechend ungleichmäßige Verteilung der zu leistenden Arbeitszeit auf die einzelnen Monate.
Die Vorteile einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung in diesen Bereichen liegen auf der Hand: Der Personaleinsatz wird wirtschaftlicher gestaltet, wenn in den Monaten mit hohem Arbeitsanfall eine höhere Arbeitszeit geleistet wird als in Zeiten, in denen weniger Arbeit anfällt. Für die Beschäftigten kann sich in diesen Zeiten die Möglichkeit eröffnen, individuelle Wünsche, z. B. nach längeren Erholungs- oder Fortbildungsphasen, zu verwirklichen.
Die Personaleinsatzplanung bei saisonal bedingten Arbeitszeiten kann jedoch nur dann funktionieren, wenn die Nachfrageverläufe ermittelt werden und tatsächlich regelmäßig wiederkehrende Schwankungen bestehen. Dies ist in einem Akutkrankenhaus meist nicht der Fall.
9.2.4 Flexible Arbeitszeit, Arbeit auf Abruf
Aufgaben, die von Umfang und Lage nicht vorhersehbaren Schwankungen im Arbeitsanfall unterliegen, aber wiederholt auftreten, können mit der Vereinbarung flexibler Arbeitszeit abgewickelt werden.
- Unter Ausnutzung dieses Modells kann zu dem Zeitpunkt und in dem Umfang gearbeitet werden, in dem die Arbeit anfällt.
- Bei geringer Arbeitsauslastung kann die Arbeitszeit ohne Leerzeiten verkürzt werden.
- Fallen Arbeitsspitzen an, wird Arbeit in zunehmendem Umfang abgerufen.
Grundsätzlich kann die flexible Arbeitszeit auch mit Vollzeitkräften vereinbart werden. Ist der Arbeitsanfall und damit der Abruf jedoch nicht vier Tage im Voraus planbar, so hat der Mitarbeiter das Recht, die Arbeitsaufnahme abzulehnen. Ein Vollzeitvolumen kann auf diese Weise kaum erreicht werden.
Flexible Arbeitszeit wird daher typischerweise als Teilzeitarbeitsvertrag vereinbart.
Bei flexibler Teilzeitarbeit variieren Dauer und Lage der Arbeitseinsätze. Im Arbeitsvertrag muss jedoch ein festes Arbeitsdeputat (Umfang de...