Stefanie Hock, Dr. Dieter Bremecker
Die folgenden Arbeitszeitmodelle können sowohl als Vollzeit- wie auch als Teilzeitarbeitsverhältnisse vereinbart werden.
Man kann unterscheiden zwischen Gleitzeit, Schichtarbeit und Schichtdienst, Blockarbeitszeit, starrer Arbeitszeit, flexibler Arbeitszeit, sonstigen Modellen und Mischformen.
6.2.1 Gleitzeit
Das zurzeit am häufigsten verwendete Instrument der Arbeitszeitflexibilisierung ist die gleitende Arbeitszeit:
Während der Kernarbeitszeit ist der Mitarbeiter zur Anwesenheit verpflichtet, in den Gleitzeiträumen vor und nach der Kernarbeitszeit entscheidet der Mitarbeiter allein nach seinem Interesse über die weitere Anwesenheit.
Die Gleitzeit dient primär den Interessen der Mitarbeiter. Benötigt der Arbeitgeber wegen einer Steigerung des Arbeitsanfalls die Mitarbeiter in den Gleitzeiträumen, so muss er zuschlagspflichtige Überstunden anordnen. Eine effektive Aufgabenerledigung fördert dieses Arbeitszeitmodell nur bei mündigen, kooperativen Mitarbeitern.
Diese klassische Form der Gleitzeit kann sich aus folgenden Gründen nachteilig auswirken:
- Überfrachtung der Kernzeit. Folge: interne Kommunikation in der Kernzeit und keine Ansprechbarkeit für den Kunden.
- Arbeitszeitverbrauch während der Kern- und Gleitzeitspannen unabhängig vom Arbeitsanfall.
- Bei Gleitzeitregelungen mit einer Höchstübertragungsgrenze am Monats-/Jahresende (Kappung): hier werden Mitarbeiter mit entsprechendem Zeitguthaben kaum zu Zusatzarbeiten bereit sein;
- Folge: Anordnung von Überstunden.
Zahlreiche Einrichtungen entscheiden sich daher für eine variable Gleitzeit mit Teamabsprache; denn durch die Festlegung von Mindestbesetzungen – sog. Funktionszeiten – in den verschiedenen Arbeitsbereichen kann der Arbeitgeber sicherstellen, dass zumindest eine Ansprechbarkeit für den Bürger/Kunden, andere Mitarbeiter etc. gegeben ist.
Ausführlicher zur Gleitzeit Punkt 8.
6.2.2 Schichtarbeit, Schichtdienst
Fällt die Arbeit über eine längere Zeitspanne als 7,8 Stunden täglich an, so wird regelmäßig Schichtarbeit, bei Arbeitsleistung rund um die Uhr Wechselschichtarbeit angeordnet.
Der Mitarbeiter wechselt im Normalfall wöchentlich zwischen Früh-, Spät-, Nacht- und Freischicht.
Schichtdienst muss in Betrieben/Einrichtungen eingesetzt werden, die nach ihrer Aufgabenstellung dem Bürger/Kunden rund um die Uhr zur Verfügung stehen müssen, z. B. im Krankenhaus. Wegen der erheblichen gesundheitlichen Belastung der Mitarbeiter sollte die Schichtarbeit nur dort eingesetzt werden, wo sie unerlässlich ist.
6.2.3 Blockarbeitszeit, starre Arbeitszeit
Obwohl gut geeignet zur Flexibilisierung, ist die Vereinbarung von festen Blockarbeitszeiten mit Vollzeitkräften wenig verbreitet. Treten regelmäßig saisonale Schwankungen im Arbeitsanfall auf, so können diese in erheblichem Umfang von in Blockarbeitszeit arbeitenden Vollzeitkräften abgedeckt werden.
Die Vollzeitkraft kann in bestimmten Monaten fünf, u. U. auch sechs Tage in der Woche für täglich 10 Stunden herangezogen werden, soweit in den anderen Monaten ein entsprechender Ausgleich erfolgt.
In der Regel wird Blockarbeitszeit jedoch mit Teilzeitkräften vereinbart.
Die Blockbildung ist möglich stunden-, tage-, wochen- oder monatsweise. So kann die Arbeit geleistet werden
- an bestimmten Stunden des Tages, z. B. zwei Stunden morgens von 9 bis 11 Uhr und zwei Stunden nachmittags von 16 bis 18 Uhr,
- an bestimmten Tagen der Woche, z. B. montags, mittwochs, freitags,
- in bestimmten Wochen im Monat, z. B. jeweils die erste und letzte Woche eines Monats,
- an bestimmten Monaten im Jahr, z. B. Januar bis März und Juni bis August.
Die Blockarbeitszeit eignet sich, um vorhersehbar wiederkehrende Arbeitsschwankungen oder Arbeitsspitzen abzudecken.
Wo Arbeiten starken saisonalen Schwankungen, z. B. hervorgerufen durch Witterungseinflüsse und jahreszeitlich bedingt anfallende Arbeiten, unterliegen, empfiehlt sich eine entsprechend ungleichmäßige Verteilung der zu leistenden Arbeitszeit auf die einzelnen Monate.
Neben den vertrauten Formen saisonaler Arbeit, wie sie auch im Garten und Friedhofsbereich bzw. Grünflächenamt gängig sind, fallen in vielen Bereichen ebenfalls saisonal bedingte Mehrbelastungen an, die zum Teil nicht bewusst als saisonale Schwankungen wahrgenommen werden, z. B. in den Bereichen Schulsekretariat, Jugendbereich (Stichwort: Jugendfreizeiten), Volkshochschule (Programmerstellung und Kurseinschreibungen), Beihilfebearbeitung (Spitzen, z. B. vor Urlaubsbeginn), Sport- und Bäderamt, Kämmerei (Haushaltsaufstellung), Baugenehmigungen, Kulturbetrieb, Kommunaler Sitzungsdienst.
Bei einer kommunalen Musikschule können die durch Ferienzeiten (Ostern, Sommer, Herbst, Weihnachten) bedingt entstehenden Arbeitstäler durch freie Arbeitstage, aber auch durch entsprechende Urlaubsplanung umgesetzt werden. Dem stehen Arbeitsspitzen durch Anmeldungen/Kurseinteilungen etc. jeweils zum Schulbeginn sowie durch Jahresabschlüsse etc. gegenüber.
Die Vorteile einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung in diesen Bereichen liegen auf der Hand: Der Personaleinsatz der Verwaltung wird wirtschaftlicher gestaltet, wenn in...