Entscheidungsstichwort (Thema)
Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses
Leitsatz (redaktionell)
Erkrankt der Auszubildende nach der Zulassung zur Abschlußprüfung vor dieser, kommt eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses weder in direkter noch in analoger Anwendung des § 14 Abs 3 BBiG in Betracht, sondern allenfalls gemäß § 29 Abs 3 BBiG.
Normenkette
BBiG § 14 Abs. 3, 1, § 29 Abs. 3
Fundstellen
Haufe-Index 442920 |
EzB BBiG § 29 Abs 3, Nr 3 (LT1) |
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