Leitsatz (redaktionell)
1. Die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl kann im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren geltend gemacht werden.
2. Im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren ist auch über die Frage zu entscheiden, ob zwei selbständige Betriebe vorliegen.
3. Die Entscheidung über die vorstehend zu 2 erwähnte Frage hängt von den Umständen des einzelnen Falles ab.
4. Über die einzelnen Grundsätze, die für die Entscheidung über die im Leitsatz zu 2 genannte Frage maßgeblich sind.
Verfahrensgang
LAG Hamm (Entscheidung vom 08.12.1961; Aktenzeichen 4 BVTa 6/61) |
Fundstellen
Haufe-Index 436768 |
BAGE 14, 82 |
BAGE, 82 |
BB 1963, 601 |
DB 1963, 662 |
NJW 1963, 1325 |
BetrR 1963, 193 |
RdA 1963, 159 |
SAE 1963, 169 |
AP § 3 BetrVG, Nr 5 |
AR-Blattei, Betrieb Entsch 1 |
AR-Blattei, ES 450 Nr 1 |
PraktArbR BetrVG §§ 1-5, Nr 79 |
WA 1963, 139 |
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