Mit der Tarifeinigung vom 27.7.2009 haben die Tarifvertragsparteien für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst im TVöD 16 neue Entgeltgruppen gebildet (Nr. 3 der Anlage D zum TVöD-V Abschnitt 12 sowie die Anlage C zum TVöD-V, näher Beitrag Sozial- und Erziehungsdienst). Die tariflichen Regelungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst finden gemäß § 36 Abs. 2 TVöD-K bzw. § 15 Abs. 2 Satz 2 TVöD-B auch Anwendung auf die Beschäftigten in entsprechender Funktion in Krankenhäusern sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen.
Die Tarifvertragsparteien haben in einer Zuordnungstabelle die Zuordnung der S-Entgeltgruppen zu den Entgeltgruppen der Anlage A des TVöD festgelegt. Die Zuordnung ist mit der Tarifänderung im Bereich Sozial- und Erziehungsdienst mit Wirkung zum 1.7.2015 an die neue Bezeichnung der Entgeltgruppen angepasst worden.
Der Bemessungssatz für die Jahressonderzahlung für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst im Tarifgebiet West beträgt
Die S-Entgeltgruppen |
entsprechen der Entgeltgruppe |
seit dem Jahr 2018 |
Seit dem Jahr 2022 |
S 2 |
2 |
79,51 % |
84,51 % |
S 3 |
4 |
79,51 % |
84,51 % |
S 4 |
5 |
79,51 % |
84,51 % |
S 5 |
6 |
79,51 % |
84,51 % |
S 6 bis S 8b, S 9 |
8 |
79,51 % |
84,51 % |
S 10 bis S 14 |
9 |
70,28 % |
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S 15 bis S 16 |
10 |
70,28 % |
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S 17 |
11 |
70,28 % |
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S 18 |
12 |
70,28 % |
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Bei den Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst gibt es keine den Entgeltgruppen 13 bis 15 vergleichbaren S-Entgeltgruppen.
Der Bemessungssatz für die Jahressonderzahlung für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst im Tarifgebiet Ost beträgt im Kalenderjahr 2022
- in den Entgeltgruppen S 2 bis S 8b und S 9 96,45 % des Prozentsatzes des Tarifgebiets West = 81,51 % (ab dem Kalenderjahr 2023 100 % des Prozentsatzes des Tarifgebiets West = 84,51 %)
- in den Entgeltgruppen S 10 bis S 18 100 % des Prozentsatzes des Tarifgebiets West = 70,28 %.
(§ 20 Abs. 3 TVöD-V bzw. TVöD-B).
Erhöhung der Jahressonderzahlung in EG 1-8 ab 2022
Mit der Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 25.10.2020 haben die Tarifvertragsparteien für den Bereich der Kommunen eine Anhebung der Jahressonderzahlung für die Beschäftigten der Entgeltgruppen 1 bis 8 im Tarifgebiet Ost für das Jahr 2022 auf 81,51 % und ab dem Jahr 2023 auf 84,51 % vereinbart. Somit kommt die vollständige Angleichung an die mit der Tarifeinigung 2020 für das Tarifgebiet West vereinbarten Erhöhung der Jahressonderzahlung in den unteren Entgeltgruppen um 5 Prozentpunkte (näher oben) im Tarifgebiet Ost zeitversetzt ein Jahr später.