Entscheidungsstichwort (Thema)
Rückwirkende Senkung tariflicher Vergütung
Orientierungssatz
1. Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 4 AZR 23/01.
2. Parallelentscheidung ohne Langtextwiedergabe zum Urteil des LArbG Stuttgart vom 29.11.2000, 3 Sa 22/00, das vollständig dokumentiert ist.
Nachgehend
Tenor
1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts E. - Az.: 3 Ca 385 e/00 - vom 20.07.2000 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
2. Die Revision wird zugelassen.
Fundstellen
Dokument-Index HI610606 |
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