Zusammenfassung
Mit den in der Regel alle zwei Jahre stattfindenden Tarifverhandlungen werden – häufig rückwirkend – die Entgelte erhöht und teilweise auch Einmalzahlungen vereinbart. Im nachfolgenden Beitrag erhalten Sie eine Anleitung zur korrekten Umsetzung von Tariferhöhungen.
Änderungstarifverträge zum TVöD
1 Tarifänderung
Seit Inkrafttreten des TVöD am 1.10.2005 finden in der Regel alle zwei Jahre Tarifverhandlungen statt. Im Mittelpunkt der Tarifverhandlungen steht die Entgelterhöhung. Bereits in der Tarifrunde 2018 wurde von diesem Rhythmus abgewichen, da die Laufzeit auf mindestens 30 Monate festgelegt wurde. Auch die Einigung in der Tarifrunde 2020 sieht eine Abweichung von der bisherigen Praxis vor, wobei der Blick auf die Laufzeit ein differenziertes Bild gibt: zwar setzt der Tarifabschluss auf dem 1. September 2020 an, jedoch werden die Entgelterhöhungen, die in der Regel der zentrale Regelungsbestandteil sind, in der ersten Stufe zum 1. April 2021 umgesetzt. Die erste Kündigungsmöglichkeit und damit gleichbedeutend die Laufzeit ist zum 31. Dezember 2022. Im Tarifabschluss des Jahres 2023 wurde der 2-jährige Rhythmus wieder "aufgenommen". Der TVöD ist nicht vor dem 31.12.2024 kündbar. Aufgrund der Regelungen im TV Inflationsausgleich erfolgt die erste und einzige Erhöhung der Tabellenentgelte zum 1. März 2024.
Die Tarifvertragsparteien veröffentlichen nach der Grundsatzeinigung über die Tariferhöhung ein sog. "Eckpunktepapier", in dem die wesentlichen Punkte der Tarifeinigung bekannt gegeben werden. Nach diesem Zeitpunkt beginnen die Redaktionsverhandlungen, in denen Detailfragen geklärt und die Grundsatzeinigung in die Form eines Änderungstarifvertrags gefasst wird.
Zahlung der höheren Entgelte bereits aufgrund des Eckpunktepapiers?
Einen Rechtsanspruch auf die höheren Entgelte haben die Beschäftigten erst ab dem Zeitpunkt, ab dem ein entsprechender Änderungstarifvertrag von den Tarifvertragsparteien unterzeichnet ist. Zwischen der Veröffentlichung des Eckpunktepapiers und dem Abschluss des formalen Änderungstarifvertrags vergeht häufig ein Zeitraum von mehreren Wochen, teilweise sogar von mehreren Monaten.
Meist ergeben sich in den Redaktionsverhandlungen keine Änderungen hinsichtlich der prozentualen Erhöhung der Entgelte bzw. der Höhe etwaiger Einmalzahlungen, sodass zahlreiche Entgeltabrechnungsprogramme bereits nach Veröffentlichung des Eckpunktepapiers entsprechend angepasst werden. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch der Beschäftigten auf Zahlung der höheren Entgelte auf Basis des Eckpunktepapiers. Tarifrechtlich empfiehlt es sich, die Tariferhöhung erst nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen umzusetzen.
Sofern Sie die erhöhten Entgelte bereits vor Unterzeichnung des Änderungstarifvertrags gewähren, wird empfohlen, in die Entgeltabrechnung einen Vorbehalt aufzunehmen, z. B. wie folgt:
"Tariferhöhung vorbehaltlich des Abschlusses eines entsprechenden Änderungstarifvertrags."
2 Erhöhung der Entgelte 2023 und 2024
Die Tarifrunde im TVöD-Bund und -VKA des Jahres 2023 wurde mit der Tarifeinigung vom 22.4.2023 beendet. Die Änderungstarifverträge werden nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen zu den Entgelterhöhungen veröffentlicht. Zu den Einzelheiten der Tarifeinigung siehe das Lexikonstichwort Tarifrunde 2023 zum TVöD Bund und Kommunen – Erläuterungen zur Tarifeinigung und zum TV Inflationsausgleich.
2.1 TV Inflationsausgleich
Es wurde in der Tarifrunde 2023 mit dem Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) vom 22. April 2023 sowohl eine einmalige Zahlung im Juni 2023, als auch monatliche Zahlungen von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 vereinbart.
Die Zahlungen betragen in Summe bei Vollzeitbeschäftigung 3.000 EUR und entsprechen der Höchstsumme des § 3 Nr. 11c EStG. Nach dieser Norm sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Leistungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise bis zu einem Betrag von 3.000 EUR steuerfrei.
Zu den Einzelheiten siehe Ziffer 2 – Inflationsausgleichszahlungen im Lexikonstichwort: Tarifrunde 2023 zum TVöD Bund und Kommunen – Erläuterungen zur Tarifeinigung und zum TV Inflationsausgleich.
2.2 Erhöhung Tabellenentgelt
Die Entgeltsteigerungen im TVöD werden in der Regel in Form einer prozentualen Erhöhung des Tabellenentgelts vereinbart. Selten erfolgen Erhöhungen mit einem so genannten "Sockelbetrag", bei dem sich die Entgelte um einen bestimmten, von den Tarifvertragsparteien festgelegten EUR-Betrag erhöhen.
In der Tarifrunde 2023 ist lediglich eine Tariferhöhung vorgesehen. Dies ist zwar unüblich, jedoch den Zahlungen aus dem TV Inflationsausgleich geschuldet. Die einzige Tariferhöhung der Tarifrunde 2023 erfolgt zum 1. März 2024.
Zu diesem Zeitpunkt werden die Tabellenentgelte einschließlich der Beträge aus individuellen Zwischen- und Endstufen sowie der Tabellenwerte der Entgeltgruppe 2Ü und 15Ü um 200 EUR und anschließ...