Der TVöD enthält Regelungen z. B. zu

  • Entgeltgruppenzulagen: Beschäftigte im Rettungsdienst, die in Entgeltgruppe 4 (Teil B Abschn. XXII Ziffer 1 der Entgeltordnung VKA) eingruppiert sind, erhalten eine Entgeltgruppenzulage i. H. v. 2,3 Prozent
  • Wechselschicht- und Schichtzulagen (§ 8 Abs. 5 und 6)
  • Leistungszulagen und Leistungsprämien (§ 18)
  • Zulagen für die vorübergehende Ausübung höherwertiger Tätigkeit (§ 14)
  • Zulagen bei Führung auf Probe und Führung auf Zeit (§§ 31, 32)
  • an die Tätigkeit geknüpfte Zulagen, z.B. Pflegezulagen, Heimzulagen (Protokollerklärungen in der Entgeltordnung)
  • Funktionszulagen z.B. für Ärzte (§ 15 Abs. 2.2 bis 2.5)

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