Der Beschäftigte erhält für Überstunden und für Arbeit zu ungünstigen Zeiten neben seinem Entgelt Zeitzuschläge (§§ 7, 8 TVöD).
§ 8 TVöD – Ausgleich für Sonderformen der Arbeit – regelt des Weiteren die Wechselschicht- und Schichtzulagen (Einzelheiten hierzu sind in Stichwort "Zulagen" dargestellt) sowie die zusätzlichen Entgelte für Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst (Näheres unter Ziffer 4 und 5).
Die Bestimmungen zu den Erschwerniszuschlägen sind in § 19 TVöD enthalten (Einzelheiten hierzu unter Ziffer 3).
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