Der Beschäftigte erhält für Überstunden und für Arbeit zu ungünstigen Zeiten neben seinem Entgelt Zeitzuschläge (§§ 7, 8 TVöD).

§ 8 TVöD – Ausgleich für Sonderformen der Arbeit – regelt des Weiteren die Wechselschicht- und Schichtzulagen (Einzelheiten hierzu sind in Stichwort "Zulagen" dargestellt) sowie die zusätzlichen Entgelte für Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst (Näheres unter Ziffer 4 und 5).

Die Bestimmungen zu den Erschwerniszuschlägen sind in § 19 TVöD enthalten (Einzelheiten hierzu unter Ziffer 3).

Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Krankenhaus Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge