Mit Änderungstarifvertrag vom 25.10.2020 haben die Tarifvertragsparteien den § 18a TVöD-VKA eingeführt. Mit dieser Vorschrift wird es den Arbeitgebern im kommunalen Bereich ermöglicht, das Budget nach § 18 Abs. 3 TVöD-VKA (siehe Beitrag Leistungsentgelt) ohne Leistungsdifferenzierung über alternative Anreize auszukehren. Dies ist neben der Einführung der Nr. 2 in der Protokollerklärung zu § 18 Abs. 6 TVöD-VKA ein deutliches Signal, dass die Tarifvertragsparteien den Kritikern an der leistungsorientierten Bezahlung nachgegeben und nach dem Bund nun auch die Kommunen den Rückzug aus der Leistungsdifferenzierung angetreten haben. Dies wird auch durch die Überschrift des Paragraphen deutlich, der keinen Hinweis auf einen Leistungsbezug mehr enthält.

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