1. Angestellte, die sich dadurch aus der Vergütungsgruppe V b herausheben, daß sie nicht nur gelegentlich schwierige Texte einwandfrei und zuverlässig übersetzen.

(Hierzu Protokollnotiz Nr. 6)

2. Angestellte, die aus einer fremden Sprache ins Deutsche und auch in nicht unerheblichem Umfange aus dem Deutschen in eine fremde Sprache einwandfrei und zuverlässig übersetzen.

(Hierzu Protokollnotiz Nr. 3)

3. Angestellte, die aus zwei fremden Sprachen ins Deutsche einwandfrei und zuverlässig übersetzen.

(Hierzu Protokollnotiz Nr. 3)

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