1. Angestellte, die in der DV-Organisation Fachaufgaben einfachen Schwierigkeitsgrades selbständig bearbeiten.

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 2)

2. Angestellte, die in der DV-Organisation im Rahmen von Fachaufgaben mittleren Schwierigkeitsgrades diesem Schwierigkeitsgrad entsprechende DV-Teilaufgaben selbständig bearbeiten.

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 2)

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