1. Steuerleute mit Patent AN, soweit nicht anderweitig eingruppiert.

2. Alleinmaschinisten mit Maschinistenprüfung auf Schiffen oder schwimmenden Geräten, soweit nicht anderweitig eingruppiert.

3. Wachmaschinisten mit Maschinistenprüfung auf Schiffen oder schwimmenden Geräten, soweit nicht anderweitig eingruppiert.

4. Weichengehilfen am Nordostsee-Kanal nach dreijähriger Bewährung in Vergütungsgruppe VIII Fallgruppe 1.

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