Entscheidungsstichwort (Thema)

Kündigung eines aids-infizierten Arbeitnehmers

 

Orientierungssatz

1. Die Kündigung eines aids-infizierten Arbeitnehmers wegen seiner Infektion ist weder sitten- noch treuwidrig.

2. Das LArbG Düsseldorf hat dies erstinstanzliche Urteil bestätigt.

 

Normenkette

BGB §§ 138, 242, 620 Abs. 2

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 16.02.1989; Aktenzeichen 2 AZR 347/88)

 

Fundstellen

Haufe-Index 444120

NJW 1988, 1548

NJW 1988, 1548-1549 (KT1)

NJW 1988, 2976

NJW 1988, 2976 (L)

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