Entscheidungsstichwort (Thema)
Kein Mitbestimmungsrecht bei Verlegung eines freien Tages
Orientierungssatz
1. Die Anordnung des Arbeitgebers, an Fastnachtsdienstag zu arbeiten, unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats.
2. Die Entscheidung wurde vom LArbG Frankfurt mit Beschluß vom 11.02.1991 15 TaBVGa 24/91 bestätigt.
Normenkette
ZPO §§ 935, 940; BetrVG § 87 Abs. 1 Nrn. 3, 2
Nachgehend
Hessisches LAG (Beschluss vom 11.02.1991; Aktenzeichen 5 TaBVGa 24/91) |
Fundstellen
NZA 1991, 397-398 (ST1) |
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