Entscheidungsstichwort (Thema)

Kein Mitbestimmungsrecht bei Verlegung eines freien Tages

 

Orientierungssatz

1. Die Anordnung des Arbeitgebers, an Fastnachtsdienstag zu arbeiten, unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats.

2. Die Entscheidung wurde vom LArbG Frankfurt mit Beschluß vom 11.02.1991 15 TaBVGa 24/91 bestätigt.

 

Normenkette

ZPO §§ 935, 940; BetrVG § 87 Abs. 1 Nrn. 3, 2

 

Nachgehend

Hessisches LAG (Beschluss vom 11.02.1991; Aktenzeichen 5 TaBVGa 24/91)

 

Fundstellen

NZA 1991, 397-398 (ST1)

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