Leitsatz (redaktionell)
Die Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft bei der Einstellung einer Frau ist gemäß § 611a Abs 1 S 1 BGB unzulässig, es sei denn, es geht um die Besetzung eines Arbeitsplatzes, auf dem nach den besonderen Mutterschutzvorschriften (zB §§ 4, 8 MuSchG) Schwangere nicht beschäftigt werden dürfen.
Orientierungssatz
Das Verfahren ist durch Vergleich vor dem LArbG Frankfurt am Main am 6.4.1983 erledigt worden (8 Sa 1053/82).
Normenkette
BGB § 142; MuSchG §§ 4, 8; MuSchG 1968 §§ 4, 8; BGB § 123 Abs. 1, § 611a Abs. 1 S. 1
Fundstellen
Haufe-Index 445515 |
ARST 1983, 123-123 (LT1) |
Streit 1983, 32 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen