Entscheidungsstichwort (Thema)
Betriebsratsschulung "Schriftliche Kommunikation im Betrieb"
Orientierungssatz
1. Kenntnisse, die im Rahmen einer Bildungsveranstaltung zum Thema "Schriftliche Kommunikation im Betrieb" bzw "Schriftliche Information des Betriebsrates an die Beschäftigten" vermittelt werden, sind erforderlich im Sinne von § 37 Abs 6 BetrVG.
2. Berufung beim LArbG Hamburg eingelegt - 6 Sa 88/93 -
Normenkette
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 443585 |
AiB 1994, 116-118 (ST1) |
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