Entscheidungsstichwort (Thema)

Betriebsratsschulung "Schriftliche Kommunikation im Betrieb"

 

Orientierungssatz

1. Kenntnisse, die im Rahmen einer Bildungsveranstaltung zum Thema "Schriftliche Kommunikation im Betrieb" bzw "Schriftliche Information des Betriebsrates an die Beschäftigten" vermittelt werden, sind erforderlich im Sinne von § 37 Abs 6 BetrVG.

2. Berufung beim LArbG Hamburg eingelegt - 6 Sa 88/93 -

 

Normenkette

BetrVG § 37 Abs. 6

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 15.02.1995; Aktenzeichen 7 AZR 670/94)

 

Fundstellen

Haufe-Index 443585

AiB 1994, 116-118 (ST1)

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