Verfahrensgang

LAG Baden-Württemberg (Beschluss vom 10.12.1998; Aktenzeichen 4 TaBV 3/98)

 

Tenor

Die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 10. Dezember 1998 – 4 TaBV 3/98 – wird zugelassen.

 

Gründe

Es geht vorliegend um die Tragweite der Rechtskraft einer Entscheidung des Arbeitsgerichts zur Tariffähigkeit (Gewerkschaftseigenschaft) einer Vereinigung. Dies betrifft Fragen der Tariffähigkeit und hat grundsätzliche Bedeutung, so daß die Rechtsbeschwerde nach § 92a ArbGG zuzulassen war.

 

Unterschriften

Etzel, Bitter, Bröhl, Piper, Nipperdey

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2628869

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