Entscheidungsstichwort (Thema)

Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter. Entscheidung ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (§ 313a ZPO); weitgehende Parallelsache zu den Senatsurteilen vom 11. Dezember 2003 – 6 AZR 638/02 –, – 6 AZR 651/02 –, – 6 AZR 19/03 –, – 6 AZR 245/03 –

 

Leitsatz (redaktionell)

Die Regelung in § 23 Entgelttarifvertrag für die Arbeiter der Deutschen Post AG verstößt gegen das Benachteiligungsverbot des § 4 Abs. 2 Satz 2 TzBfG und ist unwirksam, soweit über den 31. Dezember 2000 hinausgehende befristete Arbeitsverhältnisse von der Gewährung der Besitzstandszulagen und Zuschläge ausgenommen werden.

 

Normenkette

GG Art. 3 Abs. 1, Art. 9 Abs. 3; TzBfG §§ 1, 3 Abs. 1, §§ 4, 17 S. 1; BGB §§ 134, 611 Abs. 1; BeschFG 1996 § 1 Abs. 5; ZPO § 256 Abs. 1

 

Verfahrensgang

LAG Niedersachsen (Urteil vom 09.01.2003; Aktenzeichen 7 Sa 335/02)

ArbG Hannover (Urteil vom 22.11.2001; Aktenzeichen 12 Ca 424/01)

 

Tenor

  • Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. Januar 2003 – 7 Sa 335/02 – unter Zurückweisung der Revision im Übrigen teilweise aufgehoben.
  • Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 22. November 2001 – 12 Ca 424/01 – teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

    Es wird festgestellt, dass die Klägerin vom 1. Januar 2001 bis zum 31. Januar 2001 Anspruch auf Zahlung einer Besitzstandszulage Lohn nach § 24 iVm. Anlage 6 und einer Besitzstandszulage Zuschläge nach § 25 iVm. Anlage 9, Dritter Teil des Tarifvertrags Nr. 75d (ETV-Arb) hat.

    Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 35/36 und die Beklagte 1/36 zu tragen.

Von Rechts wegen!

 

Gründe

Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555, § 313a Abs. 1 ZPO).

 

Unterschriften

Dr. Armbrüster

zugleich für die wegen Urlaub an der Unterschrift verhinderten Vorsitzenden Richterin Schmidt

Brühler, Dr. Armbrüster, Kapitza, Erika Holzhausen

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1235925

Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge