(Inkraft getreten am 1.10.2020 mit einer Laufzeit bis zum 31.3.2023) sowie der 11. Änderungstarifvertrag zum DRK-Überleitungstarifvertrag sowie
(erstmalig abgeschlossen) der TV-Fahrradleasing-DRK (s. u. unter 1.4.2.14.1) und der
DRK Tarifvertrag Corona-Sonderzahlung 2020 (s. u. unter 1.4.2.14.2)
Der Tarifabschluss war das Ergebnis einer Schlichtungsvereinbarung. Neben einer linearen Steigerung über alle Entgeltgruppen wurde eine Corona Sonderzahlung 2020 und eine neue Notfallsanitäterzulage vereinbart.
Die linearen Steigerungen betragen eine Erhöhung
zum 1.4.2021 um 1,5 %, mindestens 50,00 EUR
zum 1.4.2022 um 1,9 %
Für die S16 Ü, S13 Ü und 15 Ü erfolgt die Erhöhung entsprechend.
Für Auszubildende und Schülerinnen und Schüler wird die Vergütung um 40,00 EUR angehoben , jeweils zum 1.4.2021 und zum 1.4.2022. Bei Praktikanten der Anlage 4 um jeweils 25 EUR bei Sozpäd/Heilpäd. Bei PTA, Erz., RA, Kipfl, med. Bademeister, Mass. jeweils um 40 EUR.
Bei den rotkreuzspezifischen Tätigkeiten der Anlage 5 wurde folgende Vergütung vereinbart
- ab 1.1.2022 90 % der EG 1 Stufe 2 in der jeweils gültigen Fassung
- ab 1.1.2023 95 % der EG 1 Stufe 2 in der jeweils gültigen Fassung
- ab 1.1.2024 100 % der EG 1 Stufe 2 in der jeweils gültigen Fassung
Die Notfallsanitäterzulage ist als Anerkennung für die besondere Eigenverantwortlichkeit der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter im Einsatz und unter Berücksichtigung ihrer im Berufsalltag erworbenen Erfahrungen eingeführt worden. Folgende Staffelung ist vorgesehen:
- ab 1.4.2021: Zulage i. H. v. 75,00 EUR ab dem 3. Tätigkeitsjahr, ab dem 5. Tätigkeitsjahr 150,00 EUR und ab dem 7. Tätigkeitsjahr 200,00 EUR
- ab dem 1.4.2024: Zulage i. H. v. 150,00 EUR ab dem 3. Tätigkeitsjahr, ab dem 5. Tätigkeitsjahr 250,00 EUR und ab dem 7. Tätigkeitsjahr 400,00 EUR
Desweiteren wurden folgende Änderungen im DRK-Reformtarifvertrag vereinbart:
§§ |
Änderung |
Zulagen dynamisieren |
Die gekündigten Zulagen werden ab dem 1.4.2021 an den zukünftigen linearen Steigerungen teilnehmen, wenn hierzu in den jeweiligen Tarifverträgen keine Sonderregelungen getroffen werden. |
§ 23 a |
In Absatz 7 wird der Betrag ab dem 1.4.2021 auf 100 EUR und ab dem 1.4.2022 auf 101,90 EUR erhöht. |
§ 4 Abs. 1 -7 der Sonderregelung Anlage 2 |
In Absatz 2 werden die Beträge ab dem 1.4.2021 auf 140/210/240 EUR erhöht. |
Die Zulagen aus der Sonderregelung Anlage 6 b Protokollerklärungen Nr. 1 bis Nr. 3 und der Sonderregelung Anlage 6 c Protokollerklärung Nr. 1 |
Beschäftigte in der Pflege mit einer Eingruppierung nach Anlage 6 b erhalten eine Pflegzulage für examinierte Kräfte ab P 7 in der P-Tabelle in folgender Höhe: ab 1.4.2021: 90,00 EUR ab 1.4.2022: 150,00 EUR Die Zulage nach der Protokollerklärung 2 der Anlage 6 b wird ab 1.4.2021 auf 100,00 EUR erhöht. |
Nachtzuschläge |
Die Zahlung der Nachtzuschläge erfolgt ab dem 1.4.2021 ab der ersten Stunde. |
§ 14 |
Absatz 7: ab 1.4.2021 wird die Zahl "102,26 EUR" durch die Zahl "155 EUR" ersetzt |
§ 31 |
Absatz 2, Satz 1 wird ab 1.1.2021 wie folgt gefasst: "Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt der Urlaubsanspruch 30 Arbeitstage." |
Neben den tarifierten Ergebnissen wurde weiterhin vereinbart, dass ein runder Tisch zu arbeitszeitrechtlichen Themen eingerichtet werden soll. Desweiteren wurde die Absicht bekundet, einen Tarifvertrag Gesundheitsschutz zu erarbeiten, bei dem auch der Infektionsschutz und eine Gefahrenzulage berücksichtigt werden sollen.
1.4.2.14.1 Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im DRK (TV-Fahrradleasing-DRK)
Der Tarifvertrag zum Fahrrad Leasing ist zum 1.4.2021 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit von 20 Monaten bis zum 31.12.2022. Bis zum 31.10.2022 soll die Umsetzung des Tarifvertrags von den Tarifparteien bewertet werden, um bei Bedarf Gespräche zur Neubewertung der Regelungen führen zu können. Der DRK Fahrrad Leasingtarifvertrag ist inhaltsgleich mit dem Fahrrad Leasing TV des TVöD. Auf die dortige Kommentierung kann daher verwiesen werden.
1.4.2.14.2 Tarifvertrag Corona-Zulage 2020
Der Tarifvertrag der Corona Sonderzahlung ist ananlog dem TVöD abgeschlossen worden. Der TV Corona Sonderzahlung 2020 sieht folgende Zahlungen bis zum 30.6.2021 (in maximal 2 Raten) vor:
- für die Entgeltgruppen 1 bis 9c (incl. S 9 und P 9): 600,00 EUR
- für die Entgeltgruppen 9 b bis 12: 400,00 EUR
für die Entgeltgruppen 13 bis 15: 300,00 EUR
Auszubildende, Schülerinnen und Schüler (Anlage 3) sowie Praktikantinnen und Praktikanten (Anlage 4): 225,00 EUR
Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlung in dem Umfang, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit Vollbeschäftigter entspricht.