Für die Entgeltgruppe 1 ist kein gesondertes Merkmal für Beschäftigte in Sparkassen vereinbart, da das Tätigkeitsmerkmal des Abschnitts I Ziffer 1 des Allgemeinen Teils für alle Sparten gilt.
Entgeltordnung für Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und Außendienst sowie der Entgeltgruppen 13 bis 15 wertgleich als spezielle Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in Sparkassen übernommen worden. Dies erfolgte insbesondere in Abgrenzung zu den neu eingefügten Tätigkeitsmerkmalen für Beschäftigte in der Kundenberatung (siehe Pkt. 4.3). Bei den "allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen" für Beschäftigte in Sparkassen ist in der Entgeltgruppe 5 ebenso wie bei den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen des Allgemeinen Teils ein neues Tätigkeitsmerkmal für Beschäftigte mit einer mindestens dreijährigen Ausbildung und entsprechender Tätigkeit eingeführt worden. Daneben findet auch in Sparkassen weiterhin das nicht ausbildungsbezogene Tätigkeitsmerkmal Anwendung, das "gründliche Fachkenntnisse" erfordert. Die bisherige Entgeltgruppe 9 ist auch bei Sparkassen in die neuen Entgeltgruppen 9a, 9b und 9c aufgeteilt worden. Dabei entspricht die Entgeltgruppe 9a materiell der bisherigen Entgeltgruppe 9 mit der Begrenzung bis zur Stufe 5 und der um fünf Jahre verlängerten Stufenlaufzeit in der Stufe 4. Die neue Entgeltgruppe 9b entspricht der bisherigen Entgeltgruppe 9 ohne Stufenbegrenzung. Zusätzlich wurde eine neue Entgeltgruppe 9c eingeführt, deren Tabellenentgelte zwischen der bisherigen Entgeltgruppe 9 und der Entgeltgruppe 10 liegen. Mit der Aufteilung der Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a bis 9c wurde dem Bedürfnis in der Praxis Rechnung getragen, hinsichtlich der vormals in der Entgeltgruppe 9 zusammengefassten Tätigkeiten bei der Eingruppierung im Rahmen der neuen Entgeltordnung zu differenzieren.
Tätigkeitsmerkmal Entgeltordnung (VKA) Beschäftigte in Sparkassen (Abschnitt XXV) |
Inhaltsgleich mit Teil A, Allgemeine Tätigkeitsmerkmale |
Entgeltgruppe 2 mit einfachen Tätigkeiten |
Nr. 3 Entgeltgruppen 2-12 (Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innen- und Außendienst) EG 2 |
Entgeltgruppe 3 deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 2 heraushebt, dass sie eine eingehende fachliche Einarbeitung erfordert |
Nr. 3 Entgeltgruppen 2-12 (Büro-, Buchhalterei-; sonstiger Innen- und Außendienst EG 3 |
Entgeltgruppe 4, FG 1 deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 3 heraushebt, dass sie mindestens zu einem Viertel gründliche Fachkenntnisse erfordert |
Nr. 3 Entgeltgruppen 2-12 (Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst) EG 4, FG 1 |
Entgeltgruppe 4, FG 2 mit schwierigen Tätigkeiten |
Nr. 3 Entgeltgruppen 2-12 (Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst) EG 4, FG 2 |
Entgeltgruppe 5, FG 1 mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und entsprechender Tätigkeit |
Nr. 3 Entgeltgruppen 2-12 (Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst) EG 5, FG 1 |
Entgeltgruppe 5, FG 2 deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert |
Nr. 3 Entgeltgruppen 2-12 (Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst) EG 5, FG 2 |
Entgeltgruppe 6, FG 1 Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, FG 1, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert, sowie Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 FG 2, deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse erfordert |
Nr. 3 Entgeltgruppen 2-12 (Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst) EG 6, FG 1 |
Entgeltgruppe 7, FG 1 deren Tätigkeit mindestens zu einem Fünftel selbstständige Leistungen erfordert |
Nr. 3 Entgeltgruppen 2-12 (Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst) EG 7 |
Entgeltgruppe 8, FG 1 deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbstständige Leistungen erfordert |
Nr. 3 Entgeltgruppen 2-12 (Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst) EG 8 |
Entgeltgruppe 9a, FG 1 deren Tätigkeit selbstständige Leistungen erfordert |
Nr. 3 Entgeltgruppen 2-12 (Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst) EG 9a |
Entgeltgruppe 9b, FG 1 mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben |
Nr. 3 Entgeltgruppen 2-12 (Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst) EG 9b, FG 1 |
Entgeltgruppe 9b, FG 2 deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erfordert. |
Nr. 3 Entgeltgruppen 2-12 (Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst) EG 9b, FG 2 |
Entgeltgruppe 9c, FG 1 deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 9b, FG 1 oder 2 heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist |
Nr. 3 Entgeltgruppen 2-12 (Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst) EG 9c |
Entgeltgruppe 10, FG 1 deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt |
Nr. 3 Entgeltgruppen 2-12 ... |