Die Vergütungsordnung Bund/Länder ist in 4 Teile gegliedert:
Teil I: Allgemeiner Teil
Teil II: Zusätzliche Tätigkeitsmerkmale
Teil III: Zusätzliche Tätigkeitsmerkmale für den Bereich des Bundes
Teil IV: Zusätzliche Tätigkeitsmerkmale für den Bereich der Tarifgemeinschaft Deutscher Länder
Die Teile II, III und IV sind wieder in Abschnitte unterteilt. Teil II sieht wie folgt aus:
Teil II: Zusätzliche Tätigkeitsmerkmale
A. (gestrichen)
B. Angestellte in der Datenverarbeitung
C. (gestrichen)
D. Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen
E. Angestellte im Gartenbau, in der Landwirtschaft und im Weinbau
F. Angestellte als Forstaufseher und Forstwarte
G. Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst
H. Angestellte an Theatern und Bühnen
I. Angestellte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst
J. Angestellte in den Steuerverwaltungen
K. Angestellte mit Restaurierungs-, Präparierungs- und Konservierungsarbeiten an kunstgeschichtlichen, kulturgeschichtlichen und naturkundlichen Sammlungen und Forschungseinrichtungen, an Archiven und bei der Denkmalpflege
L. Angestellte in technischen Berufen
M. Technische Angestellte im Eichdienst
N. Angestellte im Schreib- und Fernschreibdienst
O. Schulhausmeister und Hausmeister in Verwaltungsgebäuden
P. Angestellte im fernmeldetechnischen Dienst und im Fernmeldebetriebsdienst
Q. Meister, Grubenkontrolleure, technische Angestellte mit besonderen Aufgaben
R. Schwimm-Meister, Schwimm-Meister-Gehilfen
S. Rettungsassistenten, Rettungssanitäter
T. Angestellte im Justizdienst
Ein Teil dieser Abschnitte gliedert sich weiter in Unterabschnitte, die dann ihrerseits wieder in Vergütungs- und Fallgruppen untergliedert werden (Abschnitte B, E, I, L, M, N, O, P, T). So gliedert sich z.B. der Abschnitt L des Teils II der Vergütungsordnung Bund/Länder wie folgt:
Abschnitt L: Angestellte in technischen Berufen
Unterabschnitt I: Techniker
Unterabschnitt II: Technische Assistenten, Chemotechniker
Unterabschnitt III: Laboranten
Unterabschnitt IV: Zeichner
Unterabschnitt V: Baustellenaufseher (Bauaufseher)
Unterabschnitt VI: Modelleure
Unterabschnitt VII: Vermessungstechniker, Landkartentechniker, Planungstechniker
Unterabschnitt VIII: Reproduktionstechnische Angestellte
Unterabschnitt IX: Operateure, Strahlenschutztechniker und Strahlenschutzlaboranten in Kernforschungseinrichtungen im Sinne der Nr. 1 Satz 2 SR 2o
Unterabschnitt X: Fotografen
Unterabschnitt XI: Fotolaboranten
Bei den anderen Abschnitten entfallen die Unterabschnitte. Sie untergliedern sich direkt nach Vergütungsgruppen und die Vergütungsgruppen wiederum nach Fallgruppen.
Auch der Teil I ist in Vergütungs- und Fallgruppen gegliedert, eine Untergliederung in Abschnitte und Unterabschnitte wurde hier jedoch nicht vorgenommen.
Ergänzt wird die VergO B/L durch einige außertarifliche Eingruppierungs-Richtlinien der TdL wie:
- Angestelltenrichtlinien der TdL zum BAT-O für den Polizeidienst, den Justizvollzugsdienst sowie für Lehrkräfte an Hochschulen
- Lehrer-Richtlinien
- Lehrer-Richtlinien-O der TdL
- Musikschullehrer-Richtlinien (durch Wegfall des § 3 n mit Wirkung zum 1.1.2002 entfallen)