Die Vergütungsordnung Bund/Länder ist in 4 Teile gegliedert:
Die Teile II, III und IV sind wieder in Abschnitte unterteilt. Teil II sieht wie folgt aus:
Teil II: Zusätzliche Tätigkeitsmerkmale
A. (gestrichen)
B. Angestellte in der Datenverarbeitung
C. (gestrichen)
D. Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen
E. Angestellte im Gartenbau, in der Landwirtschaft und im Weinbau
F. Angestellte als Forstaufseher und Forstwarte
G. Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst
H. Angestellte an Theatern und Bühnen
I. Angestellte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst
J. Angestellte in den Steuerverwaltungen
K. Angestellte mit Restaurierungs-, Präparierungs- und Konservierungsarbeiten an kunstgeschichtlichen, kulturgeschichtlichen und naturkundlichen Sammlungen und Forschungseinrichtungen, an Archiven und bei der Denkmalpflege
L. Angestellte in technischen Berufen
M. Technische Angestellte im Eichdienst
N. Angestellte im Schreib- und Fernschreibdienst
O. Schulhausmeister und Hausmeister in Verwaltungsgebäuden
P. Angestellte im fernmeldetechnischen Dienst und im Fernmeldebetriebsdienst
Q. Meister, Grubenkontrolleure, technische Angestellte mit besonderen Aufgaben
R. Schwimm-Meister, Schwimm-Meister-Gehilfen
S. Rettungsassistenten, Rettungssanitäter
T. Angestellte im Justizdienst
Ein Teil dieser Abschnitte gliedert sich weiter in Unterabschnitte, die dann ihrerseits wieder in Vergütungs- und Fallgruppen untergliedert werden (Abschnitte B, E, I, L, M, N, O, P, T). So gliedert sich z. B. der Abschn. L des Teils II der Vergütungsordnung Bund/Länder wie folgt:
Abschn. L: Angestellte in technischen Berufen
Unterabschnitt I: Techniker
Unterabschnitt II: Technische Assistenten, Chemotechniker
Unterabschnitt III: Laboranten
Unterabschnitt IV: Zeichner
Unterabschnitt V: Baustellenaufseher (Bauaufseher)
Unterabschnitt VI: Modelleure
Unterabschnitt VII: Vermessungstechniker, Landkartentechniker, Planungstechniker
Unterabschnitt VIII: Reproduktionstechnische Angestellte
Unterabschnitt IX: Operateure, Strahlenschutztechniker und Strahlenschutzlaboranten in Kernforschungseinrichtungen im Sinne der Nr. 1 Satz 2 SR 2o
Unterabschnitt X: Fotografen
Unterabschnitt XI: Fotolaboranten
Bei den anderen Abschnitten entfallen die Unterabschnitte. Sie untergliedern sich direkt nach Vergütungsgruppen und die Vergütungsgruppen wiederum nach Fallgruppen.
Auch der Teil I ist in Vergütungs- und Fallgruppen gegliedert, eine Untergliederung in Abschnitte und Unterabschnitte wurde hier jedoch nicht vorgenommen.
Ergänzt werden die VergO B/L wie VKA durch einige außertarifliche Eingruppierungs-Richtlinien der TdL wie der VKA wie folgt:
- Angestelltenrichtlinien der TdL zum BAT/BAT-O für den Polizeidienst, den Justizvollzugsdienst sowie für Lehrkräfte an Hochschulen,
- Lehrer-Richtlinien der TdL,
- Lehrer-Richtlinien-O der TdL,
- Richtlinien Küchenleiter TdL,
- Musikschullehrer-Richtlinien der TdL,
- Lehrerrichtlinien der VKA,
- Richtlinien der Musikschullehrer VKA,
- Richtlinien der Musikschullehrer VKA-O.