Entgeltgruppe 1

Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten, zum Beispiel

  • Essens- und Getränkeausgeber/innen,
  • Garderobenpersonal,
  • Spülen und Gemüseputzen und sonstige Tätigkeiten im Haus- und Küchenbereich,
  • Reiniger/innen in Außenbereichen wie Höfe, Wege, Grünanlagen, Parks,
  • Wärter/innen von Bedürfnisanstalten,
  • Servierer/innen,
  • Hausarbeiter/innen,
  • Hausgehilfe/Hausgehilfin,
  • Bote/Botin (ohne Aufsichtsfunktion).

Ergänzungen können durch landesbezirklichen Tarifvertrag geregelt werden.

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