Entscheidungsstichwort (Thema)
Soziale Sicherheit von Wanderarbeitnehmern. Versicherungszeit
Leitsatz (amtlich)
Art 1 Buchst r EWGV 3 und Art 1 Buchst r EWGV 1408/71 sind dahin auszulegen, daß die einer Versicherungszeit gleichgestellten Zeiten allein nach den Kriterien zu bestimmen sind, die sich aus den nationalen Rechtsvorschriften ergeben, nach denen diese Zeiten zurückgelegt wurden.
Normenkette
EWGV 3 Art. 1 Buchst. r; EWGV 1408/71 Art. 1 Buchst.r
Beteiligte
Rosaria Vella und andere |
Alliance nationale des mutualités chrétiennes (ANMC) |
Fundstellen
EuGHE I 1990, 257 |
ZfRV 1991, 32 |
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