Entscheidungsstichwort (Thema)

Soziale Sicherheit von Wanderarbeitnehmern. Versicherungszeit

 

Leitsatz (amtlich)

Art 1 Buchst r EWGV 3 und Art 1 Buchst r EWGV 1408/71 sind dahin auszulegen, daß die einer Versicherungszeit gleichgestellten Zeiten allein nach den Kriterien zu bestimmen sind, die sich aus den nationalen Rechtsvorschriften ergeben, nach denen diese Zeiten zurückgelegt wurden.

 

Normenkette

EWGV 3 Art. 1 Buchst. r; EWGV 1408/71 Art. 1 Buchst.r

 

Beteiligte

Rosaria Vella und andere

Alliance nationale des mutualités chrétiennes (ANMC)

 

Fundstellen

EuGHE I 1990, 257

ZfRV 1991, 32

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