Diese Übersicht zeigt die Formvorschriften, die im Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes zu beachten sind.
Thema |
Formvorschrift |
Bedeutung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise |
Geplante Änderung |
Rechtsgrundlage |
Befristung des Arbeitsvertrags, Verlängerung der Befristung |
Schriftform |
Eigenhändige Namensunterschrift im Original vom Arbeitgeber und vom Beschäftigten oder qualifizierte elektronische Signatur durch beide Vertragsparteien |
§ 14 Abs. 4 TzBfG |
Enddatum bzw. Zweck muss schriftlich angegeben werden. e-Sign oder eingescannte Unterschrift genügen nicht! |
keine |
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Zweckbefristung, Mitteilung der Zweckerreichung |
"Schriftform" |
Textform ausreichend (Rspr.), E-Mail, pdf-Dokument, Fax |
§ 15 Abs. 2 TzBfG; BAG, Urteil v. 20.06.2018, 7 AZR 689/16 |
Textform ausreichend, weil keine Willenserklärung, sondern eine rechtsgeschäftsähnliche Handlung |
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Befristung auf die Regelaltersgrenze |
Schriftform, wenn lediglich Teilverweisung auf TVöD/TV-L |
Eigenhändige Namensunterschrift im Original vom Arbeitgeber und vom Beschäftigten oder qualifizierte elektronische Signatur durch beide Arbeitsvertragsparteien |
§ 33 Abs. 1 Buchst. a) TVöD/TV-L; BAG, Urteil v. 25.10.2017, 7 AZR 632/15 |
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Änderung auf Textform |
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (Stand: Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 8.5.2024) |
Befristung auf die Regelaltersgrenze |
Kein Schriftformerfordernis bei normativer Tarifbindung bzw. Vollverweisung im Arbeitsvertrag auf den TVöD/TV-L, vorausgesetzt, dass das Arbeitsverhältnis insgesamt dem TVöD/TV-L als "einschlägigem Tarifvertrag" unterfällt. |
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§ 33 Abs. 1 Buchst. a) TVöD/TV-L; BAG, Urteil v. 23.7.2014, 7 AZR 771/12, Rn. 16, 35 ff. |
Textform ausreichend |
Änderung auf Textform |
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (Stand: Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 8.5.2024) |
Hinausschiebensvereinbarung, Vereinbarung, dass die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erreichens der Regelaltersgrenze zu einem späteren Zeitpunkt eintritt |
Schriftform |
Eigenhändige Namensunterschrift im Original vom Arbeitgeber und vom Beschäftigten oder qualifizierte elektronische Signatur durch beide Arbeitsvertragsparteien |
§ 41 Satz 3 SGB VI |
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Textform |
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (Stand: Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 8.5.2024) |
Niederschrift wesentlicher Arbeitsbedingungen nach dem Nachweisgesetz |
Schriftform |
Eigenhändige Namensunterschrift im Original vom Arbeitgeber |
§ 2 Abs. 1 NachwG |
Elektronische Form ist derzeit noch ausgeschlossen (§ 2 Abs. 1 Satz 3 NachwG)! |
Erweiterung auf Textform |
"Formulierungshilfe" der Bundesregierung vom 19.6.2024 zum Entwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (Stand: Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 8.5.2024) |
Arbeitsvertrag als Ersetzung der Niederschrift nach dem Nachweisgesetz |
Schriftform |
Eigenhändige Namensunterschrift im Original vom Arbeitgeber und vom Beschäftigten |
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Elektronische Form ist derzeit noch ausgeschlossen (§ 2 Abs. 1 Satz 3 NachwG)! |
Erweiterung auf Textform |
"Formulierungshilfe" der Bundesregierung vom 19.6.2024 zum Entwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (Stand: Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 8.5.2024) |
Arbeitsvertrag |
"Schriftform" |
Nur deklaratorisch, nicht konstitutiv, d.h. Formfreiheit, beachte aber Nachweisgesetz! |
§ 2 Abs. 1 TVöD / § 2 Abs. 1 TV-L |
Soll der Arbeitsvertrag die Infos nach dem NachwG enthalten: Schriftform! |
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Nebenabreden zum Arbeitsvertrag |
Schriftform |
Eigenhändige Namensunterschrift im Original vom Arbeitgeber und vom Beschäftigten oder qualifizierte elektronische Signatur durch beide Arbeitsvertragsparteien |
§ 2 Abs. 3 Satz 1 TVöD / § 2 Abs. 3 Satz 1 TV-L |
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Befristete Änderung von Arbeitsbedingungen |
Formfrei |
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BAG, Urteil v. 15.12.2011, 7 AZR 394/10 |
wg. Beweislast wird Textform empfohlen |
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Elternzeit, Geltendmachung durch Beschäftigten |
Schriftform |
Eigenhändige Namensunterschrift im Original vom Beschäftigten oder qualifizierte elektronische Signatur |
§ 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG |
Textform (E-Mail, Fax usw.) genügt derzeit nicht! |
Ersetzung durch Textform |
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (Stand: Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 8.5.2024) |
Elternzeit, Ablehnung Antrag auf Teilzeit |
Schriftform |
Eigenhändige Namensunterschrift im Original vom Arbeitgeber oder qualifizierte elektronische Signatur |
§ 15 Abs. 7 Satz 4 BEEG |
Ablehnung muss mit schriftlicher Begründung erfolgen |
Ersetzung durch Textform |
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (Stand: Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 8.5.2024) |
Urlaub, Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers |
"erforderlichen-falls förmlich" |
Textform genügt, d.h. E-Mail, pdf-Dokument, Fax usw. |
BAG, Urteil v. 19.02.2019, 9 AZR 423/16 |
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Ausschlussfrist für Geltendmachung von Ansprüchen (TVöD) |
Textform |
E-Mail, pdf-Dokument, Fax usw. |
§ 37 Abs. 1 TVöD |
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Ausschlussfrist für Geltendmachu... |