Ein Streik darf nur zur Erreichung einer gesetzlich zulässigen Tarifregelung geführt werden, dabei wird Druck auf den oder die Arbeitgeber ausgeübt, die mit Gegenmaßnahmen oder Nachgeben auf Arbeitsniederlegungen reagieren können. Unzulässig sind daher sog. politische Streiks, z. B. Protestaktionen gegen die Änderung von Gesetzen, auch wenn von ihnen Arbeitnehmer und Gewerkschaften betroffen sind.[1]) Soweit Gewerkschaften und Arbeitnehmer meinen, sich gegen gesetzliche Regelungen zur Wehr setzen zu müssen, können sie dieses in ihrer Freizeit durch Teilnahme an Demonstrationentun.

 
Praxis-Beispiel

Es ist ein Aufruf zu einem unzulässigen Streik, während der Arbeitszeit an einer Demonstration außerhalb des Betriebes gegen das sog. "Bonner Sparpaket" zu demonstrieren.[2] Es handelt sich in diesem Fall um eine kollektive Arbeitsniederlegung, die nicht auf eine tarifliche Regelung gerichtet ist, sondern gegen politische Absichten der Bundesregierung.

[1] ArbG Hagen, Urt. v. 23.01.1991 – 1 Ca 66/87,

vgl. auch Oliver Zielke, Arbeitsniederlegungen zur Verhinderung der Rentenreform in Deutschland, BB 2003, 1785.

Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge