1 Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern
Tarifabschluss 2010
In der vierten Verhandlungsrunde haben sich die Tarifvertragsparteien in der Nacht zum 28. Februar 2010 auf einen Tarifabschluss geeinigt. Die als Anlage beigefügte Tarifeinigung folgt im Wesentlichen der einstimmigen Kommissionsempfehlung der vorangegangenen Schlichtung. Es wurde eine Erklärungsfrist bis zum 22. März 2010 vereinbart. Unmittelbar nach Ablauf dieser Frist erfolgen erste Hinweise zur Zahlbarmachung der Entgelte mit der offiziellen Bekanntgabe der neuen Entgelttabellen und Tabellenbeträge. Im Anschluss an den 22. März 2010 werden in den Redaktionsverhandlungen die notwendigen Tarifverträge und Änderungstarifverträge erarbeitet und die Einführungsrundschreiben erstellt.
Wesentliche Bestandteile des Tarifabschlusses sind:
- die Entgelte der Tarifbeschäftigten und Auszubildenden steigen insgesamt um 2,3 % (ab 1. Januar 2010 um 1,2 %, ab 1. Januar 2011 um weitere 0,6 % und ab 1. August 2011 um weitere 0,5 %),
- im Januar 2011 erfolgt eine einmalige Sonderzahlung für die Tarifbeschäftigten in Höhe von 240 EUR und für die Auszubildenden in Höhe von 50 EUR,
- verbesserte Beschäftigungsperspektiven für Auszubildende, die Fortführung der Al-tersteilzeit in Restrukturierungs- und Stellenabbaubereichen sowie in geringem Maße in anderen Bereichen, für ältere Beschäftigte besondere Qualifizierungsmaßnahmen und flexible Arbeitszeitregelungen (FALTER),
- eine Laufzeit von 26 Monaten.
Auf zwei weitere Punkte weise ich gesondert hin:
Das Volumen für die leistungsorientierte Bezahlung steigt in diesem Jahr und den nächsten drei Jahren bis 2013 jeweils um 0,25 %. Allerdings beschränkt sich die entsprechende Tarifeinigung auf die kommunalen Arbeitgeber. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Bund auf die "Bezahlung nach Leistung" verzichtet. Der Bund wird diese wichtige Komponente in Anlehnung an die Kommunen außertariflich weiter ausbauen. Hintergrund ist, dass der Bund - ausgehend von der Evaluierung letztes Jahr - Verbesserungen beim bestehenden System prüfen wird und daher tarifvertragliche Festlegungen bis 2013 unangebracht gewesen wären. Sie werden rechtzeitig unterrichtet, wenn die entsprechenden Überlegungen abgeschlossen sind.
In der Tarifeinigung finden Sie unter Anlage 1 die Vereinbarungen zur Altersteilzeit und zum flexiblen Eintritt in den Ruhestand. Die Umsetzung und Konkretisierung ist abhängig von weiteren tariflichen Regelungen, die in den anstehenden Redaktionsverhandlungen vereinbart werden müssen. Verlässliche Aussagen über den Beginn dieser Regelungen können daher noch nicht getroffen werden.
Anlage Teil A
Gemeinsame Regelungen für Bund und VKA
I. Entgelt
Lineare Erhöhung
Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischenstufe und aus einer individuellen Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2Ü und 15 Ü) werden
- ab 1. Januar 2010 um 1,2 v. H.,
- ab 1. Januar 2011 um weitere 0,6 v. H. und
- ab 1. August 2011 um weitere 0,5 v. H.
erhöht.
Soziale Komponente
Im Januar 2011 erhalten die Beschäftigten als soziale Komponente eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 240 EUR.
Teilzeitbeschäftigten wird die einmalige Sonderzahlung anteilig gezahlt.
Erhöhung des Leistungsentgelts
Das Volumen für das Leistungsentgelt gemäß § 18 (VKA) Abs. 3 S. 1 TVöD erhöht sich
- für das Jahr 2010 von 1,0 v. H. auf 1,25 v. H.,
- für das Jahr 2011 von 1,25 v. H. auf 1,5 v. H.,
- für das Jahr 2012 von 1,5 v. H. auf 1,75 v. H. und
- für das Jahr 2013 von 1,75 v. H. auf 2,0 v. H.
Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten
Die Ausbildungsentgelte, sowie die Entgelte der Praktikantinnen und Praktikanten erhöhen sich entsprechend der Ziff. 1.
Die Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten erhalten eine Sonderzahlung in Höhe von 50 EUR im Januar 2011.
11. Übernahme von Auszubildenden
Auszubildende nach dem TVAöD - Besonderer Teil BBiG – werden bei dienstlichem bzw. betrieblichem Bedarf nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung mindestens mit der Abschlussnote "befriedigend" im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis für die Dauer von zwölf Monaten in ein Arbeitsverhältnis übernommen, sofern nicht im Einzelfall personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe entgegenstehen. Bei einer Auswahlentscheidung sind die Ergebnisse der Abschlussprüfung und die persönliche Eignung zu berücksichtigen.
Für die hiervon nicht erfassten Auszubildenden wirken die Tarifvertragsparteien darauf hin, dass sie nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis für die Dauer von zwölf Monaten in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden, sofern nicht im Einzelfall personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe entgegenstehen.
III. Flexible Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte
Die Tarifvertragsparteien vereinbaren die in der Anlage 1 aufgeführten Regelungen für flexible Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte.
IV. Entgeltordnung zum TVöD
Prozessvereinbarung
Die Tarifvertragsparteien vereinbaren...