Die neuen Garantiebeträge können erst nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen mitgeteilt werden. Höhergruppierungen bitte ich daher übergangsweise noch unter Berücksichtigung der bisherigen Garantiebeträge in Höhe von 50,00 EUR bzw. 80,00 EUR und unter dem diesbezüglichen Vorbehalt durchzuführen (siehe § 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD in der seit 1. Januar 2010 geltenden Fassung gemäß § 1 Nr. 4 des Änderungstarifvertrags Nr. 5 vom 27. Februar 2010).

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