Neuregelung der Entgelte für die Tarifbeschäftigten, Auszubildenden und Praktikantinnen/Praktikanten des Bundes ab dem 1. März 2012

HIER: Bekanntgabe der Entgelttabellen sowie Hinweise zur Zahlbarmachung

BEZUG: Mein Rundschreiben vom 2. April 2012, D 5 – 220 233 – 53/7

Mit Rundschreiben vom 2. April 2012 habe ich den Text der Tarifeinigung vom 31. März 2012 bekannt gegeben. Da innerhalb der vereinbarten beiderseitigen Erklärungsfrist (30. April 2012) keine Seite Einwendungen erhoben hat, soll diese Einigung nun in den Redaktionsverhandlungen der Tarifvertragsparteien umgesetzt werden. Im Anschluss daran werde ich die geeinten Änderungstarifverträge sowie den Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2012 zusammen mit Hinweisen zu den Regelungen zur Übernahme der Auszubildenden und der Neuregelung des Urlaubsanspruchs in einem gesonderten Rundschreiben bekannt geben.

Teil der Tarifeinigung ist insbesondere die Anhebung der Entgelte für die Tarifbeschäftigten in drei Stufen um insgesamt 6,3 %. Die erste Stufe der linearen Entgelterhöhung um 3,5 % erfolgt dabei rückwirkend ab 1. März 2012. Die Ausbildungsentgelte nach TVAöD und die Praktikantenentgelte nach TVPöD werden hingegen in zwei Stufen um einen Festbetrag in Höhe von insgesamt 90,00 EUR erhöht; der Festbetrag in der ersten Stufe beträgt 50,00 EUR und wird ebenfalls rückwirkend zum 1. März 2012 gezahlt.

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