Zusammenfassung
Betreff: |
Neuregelung der Entgelte für die Tarifbeschäftigten, Auszubildenden, Studierenden und Praktikantinnen/Praktikanten des Bundes ab 1. April 2021 |
hier: |
Bekanntgabe der Tarifvertragsentwürfe zur Tarifeinigung vom 25. Oktober 2020 sowie Hinweise zur Zahlbarmachung |
Bezug: |
Meine Rundschreiben zur Tarifeinigung 2020 vom 25. Oktober 2020 und 2. November 2020, jeweils - D5-31002/54#9 |
Aktenzeichen: |
D5-31002/54#9 |
Mit Rundschreiben vom 2. November 2020 habe ich die Tarifeinigung vom 25. Oktober 2020 bekannt gegeben und informiert, dass eine beiderseitige Erklärungsfrist bis zum 26. November 2020 vereinbart wurde. Keine Seite hat Einwendungen erhoben.
Das sich anschließende Redaktionsverfahren zur Umsetzung der Tarifeinigung wurde – soweit der Bund betroffen ist – am 1. Februar 2021 abgeschlossen. Für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sind die Redaktionsverhandlungen noch nicht beendet. Die Tarifvertragsparteien haben sich – soweit der Bund betroffen ist – auf die im folgenden Teil A aufgezählten und diesem Rundschreiben beigefügten Tarifverträge verständigt; diese tragen einheitlich das Abschlussdatum 25. Oktober 2020.
Mit diesem Rundschreiben gebe ich die Entwürfe der Tarifverträge vom 25. Oktober 2020, auf die sich die Tarifvertragsparteien in den Redaktionsverhandlungen – soweit der Bund betroffen ist – verständigt haben, vorbehaltlich des späteren Unterschriftsverfahrens bekannt und gebe Hinweise zu deren Durchführung.
Den Tarifvertrag Corona-Sonderzahlung 2020, der wegen der Eilbedürftigkeit für die Auszahlung bis zum Ablauf des laufenden Kalenderjahres 2020 bereits vor Ort in Potsdam am 25. Oktober 2020 unterzeichnet und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen zum sofortigen Vollzug freigegeben wurde, hatte ich bereits mit Rundschreiben vom 25. Oktober 2020 bekannt gegeben.
A. Bekanntgabe Änderungstarifverträge
Die Tarifvertragsparteien haben sich, soweit der Bund betroffen ist, auf folgende Tarifvertragsentwürfe verständigt:
- Änderungstarifvertrag Nr. 18 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD),
- Änderungstarifvertrag Nr. 27 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) – Besonderer Teil Verwaltung – (BT-V),
- Änderungstarifvertrag Nr. 14 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund),
- Änderungstarifvertrag Nr. 8 zum Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund),
- Änderungstarifvertrag Nr. 7 zum Tarifvertrag für die Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen des Bundes (KraftfahrerTV Bund),
- Änderungstarifvertrag Nr. 10 zum Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) – Allgemeiner Teil –,
- Änderungstarifvertrag Nr. 11 zum Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) – Besonderer Teil BBiG –,
- Änderungstarifvertrag Nr. 15 zum Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) – Besonderer Teil Pflege –,
- Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst (TVSöD)
- Änderungstarifvertrag Nr. 8 zum Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD),
- Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte,
- Tarifvertrag über eine Corona-Sonderprämie Öffentlicher Gesundheitsdienst (TV CoronaSonderprämie ÖGD) vom 25. Oktober 2020.
Das Unterschriftsverfahren wird eingeleitet, sobald die Redaktionsverhandlungen auch für den Bereich der VKA abgeschlossen sind. Die Vorab-Veröffentlichung der – soweit der Bund betroffen ist – bereits geeinten Tarifvertragsentwürfe erfolgt mit dem Ziel, die Auszahlung der erhöhten Entgelte zum 1. April 2021 sicherzustellen.
Die rechtswirksame Schlusszeichnung i. S. d. Tarifvertragsgesetzes steht daher noch aus. Die finalen Tarifvertragstexte werden zu einem späteren Zeitpunkt mit einem weiteren BMI-Rundschreiben und im Anschluss auch im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht.
B. Hinweise zur Zahlbarmachung
1. Allgemeines
1.1 Zahlbarmachung der erhöhten Entgelte und Freigabe zum Vollzug
Die in Teil A aufgeführten, zwischen den Tarifvertragsparteien, soweit der Bund betroffen ist, geeinten Entwürfe der Tarifverträge sind diesem Rundschreiben beigefügt und werden vorab zum Vollzug freigegeben. Mit diesem Rundschreiben gebe ich Hinweise zur Zahlbarmachung der erhöhten Entgelte. Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen bitte ich, die höheren Entgelte gemäß diesem Rundschreiben unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung zu berechnen und zu zahlen. Dieses Rundschreiben begründet keine eigenen Entgeltansprüche.
1.2 Absehen von Maßregelungen
Von Maßregelungen (Abmahnung, Entlassungen o. ä.) aus Anlass gewerkschaftlicher Warnstreiks, die bis einschließlich 25. Oktober 2020, 24:00 Uhr, durchgeführt wurden, wird abgesehen, wenn sich die Teilnahme an diesen Warnstreiks im Rahmen der Regelungen für rechtmäßige Arbeitskämpfe gehalten hat (siehe Maßregelungsklausel in Teil E der Tarifeinigung vom 25. Oktober 2020).
1.3 Deckung des Mehrbedarfs
Bei Kap. 6002 Tit. 461 71 sind für das Haus...