Ein im Jahre 2007 eingestellter Ingenieur, der die Voraussetzungen des Tätigkeitsmerkmals in Vergütungsgruppe IVa Fallgruppe 10a mit sechsjährigem Aufstieg nach Vergütungsgruppe III Fallgruppe 2b des Teils I der Anlage 1a zum BAT erfüllt und in Entgeltgruppe 11 (§ 17 Abs. 7 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 4 TVÜ-Bund in der bis zum 31 Dezember 2013 geltenden Fassung) eingruppiert ist, erhält aufgrund § 17 Abs. 6 TVÜ-Bund in der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassung eine persönliche Zulage anstelle der früheren Technikerzulage in Höhe von 23,01 EUR monatlich. Nach Überleitung in den TV EntgO Bund und weiterem Anspruch auf die Technikerzulage aufgrund § 25 Abs. 3 TVÜ-Bund stellt er fristgerecht einen Antrag auf Höhergruppierung nach § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund. Er ist zum Zeitpunkt der Überleitung der Stufe 4 zugeordnet (3.750,55 EUR), und hat dort bereits eine Stufenlaufzeit von zwei Jahren absolviert.
Weil sich für den Beschäftigten nach § 12 (Bund) TVöD und den Tätigkeitsmerkmalen des Teils III Abschnitt 25 der Entgeltordnung (Ingenieurinnen und Ingenieure) aufgrund der neuen "Drittel"-Tätigkeitsmerkmale eine höhere Entgeltgruppe ergibt, ist er ab dem 1. Januar 2014 in der höheren Entgeltgruppe 12 eingruppiert. Zugleich entfällt die Besitzstandszulage nach § 25 Abs. 3 TVÜ-Bund (Technikerzulage in Höhe von 23,01 EUR). Die Stufenzuordnung richtet sich abweichend vom Grundsatz nach den besonderen Regelungen des § 26 Abs. 4 Satz 2 und 3 TVÜ-Bund. Weil sich durch die betragsmäßige Höhergruppierung die Zuordnung nicht stufengleich, sondern zu der niedrigeren Stufe 3 (ebenfalls 3.750,55 EUR plus Garantiebetrag 85,14EUR = 3.835,69 EUR) ergibt, wird seine in der bisherigen Stufe zurückgelegte Stufenlaufzeit auf die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe angerechnet. Er nimmt dadurch seine bisher erreichte Stufenlaufzeit von zwei Jahren mit und erreicht dementsprechend die nächsthöhere Stufe 4 bereits nach einem Jahr und nicht erst nach drei Jahren. Dem zweijährigen "Verlust" der Technikerzulage (24 Monate mal 23,01 EUR = 552,24 EUR) steht der durch den 2 Jahre früheren Stufenaufstieg und den sodann erzielten Höhergruppierungsgewinn deutlich entgegen (Differenz Stufe 3 plus Garantiebetrag = 3.835,69 EUR zur Stufe 4 = 4.154,47 EUR ergibt 318,78 EUR monatlich bzw. in 2 Jahren 7.650,72 EUR).