Die Tarifvertragsparteien sind sich mit der Entgeltordnung einig gewesen, vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels bestimmte Tätigkeiten von einzelnen, dauerhaft und besonders gesuchten Berufsgruppen – im Vergleich zur Zuordnung der Entgeltgruppen nach dem früheren Übergangsrecht des TVÜ-Bund – höheren Entgeltgruppen zuzuordnen; z. B. Tätigkeitsmerkmale von Ingenieuren, Beschäftigten in der Informationstechnik, staatlich geprüften Technikern und Meistern. Des Weiteren sollten sachlich nicht gerechtfertigte Beschränkungen bei der Höhe der Eingruppierung von einzelnen Berufsgruppen des vergleichsweise gehobenen Dienstes (sog. "Deckelungen") beendet werden, wodurch sich für diese Berufsgruppen neue höchste Eingruppierungen ergeben, z. B. bei Beschäftigten in Archiven, und Bibliotheken, Büchereien, Museen und anderen wissenschaftlichen Anstalten sowie bei Beschäftigten im Forstdienst. Vielfach waren die früheren Tätigkeitsmerkmale einzelner Berufsgruppen stark veraltet und mussten umfassend an die veränderten Gegebenheiten der Aufgabenwahrnehmung und geänderten bzw. neuen Bildungsabschlüssen angepasst werden. Auch dadurch resultieren vielfach höhere Eingruppierungen, z. B. bei Beschäftigten im Fremdsprachendienst, bei Beschäftigten in der Konservierung, Restaurierung und Grabungstechnik, bei Beschäftigten in Magazinen oder in Lagern sowie bei Beschäftigten mit Tätigkeiten in der Instandhaltung und Bedienung von Gebäude- und Betriebstechnik. In den TV EntgO Bund übergeleitete Beschäftigte müssen die Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe beantragen (§ 26 Abs. 1 TVÜ-Bund), siehe Teil E Ziffer 1.4. Zu berufsgruppenübergreifenden Fällen von höheren Eingruppierungen siehe Ziffer 1.3.

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