Die Ausbildungsentgelte der Auszubildenden, die unter den Geltungsbereich des TVAöD – Besonderer Teil BBiG oder den TVAöD – Besonderer Teil Pflege fallen, werden wie folgt erhöht:
- ab 1. März 2016 um einen Festbetrag in Höhe von 35,00 EUR und
- ab 1. Februar 2017 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 30,00 EUR.
Die Entgelte der Praktikantinnen und Praktikanten nach dem TVPöD werden wie folgt erhöht:
- ab 1. März 2016 um 2,4 % und
- ab 1. Februar 2017 um weitere 2,35 %.
Die entsprechenden Entgelte ergeben sich aus den jeweiligen Änderungstarifverträgen. Zur Arbeitserleichterung sind die Entgelte zusammenfassend in Anlage 2 zu diesem Rundschreiben ausgewiesen.
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