Die Regelungen über Sonderzahlungen im Drittmittelbereich sowie Leistungszulagen und -prämien sind inhaltlich unverändert geblieben. Im Hinblick auf den Wegfall des § 18 TV-L - Leistungsentgelt - wurde die Nummerierung der Absätze angepasst und der frühere Absatz 9 gestrichen.

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