Mit dem Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum TV-L wurden die Regelungen über das Leistungsentgelt in § 18 TV-L zum 1. Januar 2009 gestrichen. Das bislang für das Leistungsentgelt verfügbare Volumen ist in die Einmalzahlung für die Monate Januar und Februar 2009 (siehe Tarifvertrag über eine Einmalzahlung im Jahr 2009) und in die ab dem 1. März 2009 vereinbarte Erhöhung der Tabellenentgelte eingeflossen.

Hinzuweisen ist allerdings darauf, dass die gemäß § 40 Nr. 6 Absätze 1 bis 3 n. F. und § 41 Nr. 13 TV-L bestehenden Möglichkeiten für Sonderzahlungen im Drittmittelbereich sowie Leistungszulagen und -prämien weiterhin fortbestehen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge