Fallen Kraftfahrerinnen/Kraftfahrer aus dem Geltungsbereich des KraftfahrerTV Bund (siehe Ziffer 1.4), ist zur Vermeidung von Benachteiligungen der Kraftfahrerinnen/Kraftfahrer im Vergleich zu Beschäftigten mit einem TVöD-Tabellenentgelt bei der Zuordnung zu einer Stufe der TVöD-Entgelttabelle wie bei Umsetzungen zu verfahren (siehe Ziffer 4.5.1).

Hinweis

Bei der Übertragung einer anderen Tätigkeit sind ggf. die Besitzstandsregelungen des § 7 zur Sicherung des Pauschalentgelts zu beachten (vgl. Ziffer 7).

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