Die Ausbildungsentgelte der Auszubildenden, die unter den Geltungsbereich des TVAöD – Besonderer Teil BBiG oder den TVAöD – Besonderer Teil Pflege fallen sowie die Entgelte der Praktikantinnen und Praktikanten nach dem TVPöD, werden wie folgt erhöht:

  • ab 1. März 2018 um einen Festbetrag in Höhe von 50,00 EUR monatlich und
  • ab 1. März 2019 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 50,00 EUR monatlich.

Die entsprechenden Entgelte ergeben sich aus den jeweiligen Änderungstarifverträgen. Zur Arbeitserleichterung sind diese Entgelte zusammenfassend in Anlage 2 zu diesem Rundschreiben ausgewiesen.

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