Um die Einhaltung der Voraussetzungen hinsichtlich des Aufenthaltsstatus und der Sprachkompetenzen (s. Ziffer 2 und Ziffer 3.4) sowie der Zugehörigkeit zum förderfähigen Personenkreis sicherzustellen, empfiehlt es sich, die Auswahl der Teilnehmenden in enger Abstimmung mit der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter vor Ort vorzunehmen. Der Arbeitgeber-Service der BA berät Arbeitgeber zu den Fördervoraussetzungen gemäß § 54a Absatz 4 SGB III und zur Antragstellung (Arbeitgeber-Hotline: 0800-45 55 20).

Die endgültige Auswahl nimmt die qualifizierende Behörde anhand einer Einschätzung von Eignung, Neigung und Leistungsfähigkeit für das angestrebte Berufsbild vor.

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