Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Ersatzansprüche für fortgezahltes Entgelt bei Tätigkeiten als ehrenamtliche Richterin und als ehrenamtlicher Richter oder als Zeugin und Zeuge, die vom Gericht oder vom Staatsanwalt zu Beweiszwecken herangezogen werden

Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen bin ich damit einverstanden, dass aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung Beschäftigten für die Dauer der zeitlichen Inanspruchnahme bei erteilter Arbeitsbefreiung abweichend von § 29 Abs. 2 TVöD das Entgelt nach § 21 TVöD außertariflich für folgende Anlässe fortgezahlt wird

Damit entfällt die Voraussetzung einer Entschädigung für Verdienstausfall nach den §§ 18 und 22 JVEG.

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